06.04.2008

Solidarität mit politischen Gefangenen


Rund um den 18. März wird an die Situation von Betroffenen staatlicher Repression erinnert Auch in diesem Jahr gibt es in zahlreichen bundesdeutschen Städten rund um den Tag der politischen Gefangenen Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen Die Gefangenhilfsorganisation Rote Hilfe erklärte in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts den 18.März zum Tag der politischen Gefangenen. Daran knüpften linke Gruppen vor mehr als 10 Jahren wieder an. Auch in diesem Jahr werden rund um den 18.März zahlreiche Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen organisiert, die sich mit den unterschiedlichen Formen von Repression befassen. Eine Sonderbelage der Roten Hilfe, die bei deren Bundesvorstand bestellt werden kann, gibt einen guten Überblick.

In Berlin solidarisierten schon am vergangenen Samstag ca. 250 Menschen auf einer Demonstration mit den politischen Gefangenen. Das Mumia-Bündnis erinnerte daran, dass der US-Journalist Mumia Abu Jamal noch immer in der Todeszelle sitzt. Demnächst wird über seine Berufung und ein neues Verfahren entschieden. Die Solidaritätsorganisation Libertad wies auf die Repression gegen linke Aktivisten in Italien hin. So wurden erst vor wenigen Wochen 13 Teilnehmer einer Demonstration gegen den Jugoslawien-Krieg im Jahre 1999 zu Haftstrafen von 7 Jahren wegen „schweren Widerstand gegen die Staatsgewalt“, einem Delikt das dem schweren Landfriedensbruch im deutschen Strafrecht vergleichbar ist, verurteilt. Linke türkische Exilorganisationen wiesen in Beiträgen und Flugblättern auf ihre Verfolgung auch in Deutschland hin. So wurden vor einigen Wochen 9 deutschen Städten Büros der linken Migrantenorganisation Atif (Föderation der Arbeiter aus der Türkei) von der Polizei durchsucht. Aktivisten des Tayad-Komitees, das sich ebenfalls für linke Gefangene in der Türkei einsetzt, informieren über ein Verfahren gegen fünf vermeintliche Mitglieder der linken türkischen „Revolutionären Volksbefreiungspartei“, das am 17.März in Stuttgart begonnen hat. Die Angeklagten, darunter ein Rechtsanwalt und ein Journalist, werden nach dem §129b der Unterstützung einer e ausländische terroristischen Organisation beschuldigt.

Spezieller Justizhäftling

Am 18.3. wird um 18 Uhr mit einer Kundgebung vor der JVA Plötzensee in Berlin an den dort inhaftierten Christian S. erinnert. Er verbüßt wegen des Baus einer Barrikade auf einer Antifademonstration eine dreijährige Haftstrafe. Zuvor saß er allerdings schon 11 Monate in Untersuchungshaft, nachdem er von Zivilpolizisten beschuldigt worden war, auf einer Antifademonstration in Dresden eine Flasche geworfen zu haben. Von diesem Vorwurf wurde S. später freigesprochen. Seine Rechtsanwältin Maren Burkhardt fordert die Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Haftstrafe des Gefangenen. Über eine entsprechende Petition, die an die Berliner Justizsenatorin gegangen ist, soll noch in diesem Monat entschieden werden. Maren Burkhardt kritisiert auch das gültige Haftstatut, in dem ihr Mandant als „spezieller Justizhäftling“ klassifiziert wird. „Dieser Vollzugsplan bedeutet für meinen Mandanten verschärfte Haftbedingungen. Seine Post wird häufig angehalten. Mehrmals wurde seine Zelle durchsucht, so Rechtsanwältin Maren Burkhardt gegenüber ND.

In Hamburg wird am 22.März gegen die drohende Beugehaft für die ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt demonstriert. Obwohl alle drei langjährige Haftstrafen verbüßt haben, sollen sie erneut über die ihnen zur Last gelegten Anschläge vor Gericht aussagen. Weil sie das verweigert haben, hat die Bundesanwaltschaft Beugehaft gegen sie verhängt, die maximal 6 Monate betragen kann.

Peter Nowak
ND vom 18.3.08