29.03.2008

Erklärung der Bundesanwaltschaft zur Verhaftung von Mustafa Atalay

15.11.2006 - 44/2006

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der innerhalb der Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung

Die Bundesanwaltschaft hat heute (15. November 2006) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 9. November 2006

den 50 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Mustafa A.

durch Beamte des Bundeskriminalamtes in der Nähe von Uelzen festnehmen lassen.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, seit dem 30. August 2002 Mitglied der innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung in der Türkei zu sein und tateinheitlich hierzu gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 34 Abs. 4 AWG; § 52 Abs. 1 StGB).

Der terroristische Flügel innerhalb der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter seiner Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 bis heute hat die Gruppierung in der Türkei mehrere Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat.

Der Beschuldigte ist seit seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland als Gebietsverantwortlicher und Funktionär für die DHKP-C tätig. Er hat an der Vorbereitung eines illegalen Waffentransports in die Türkei mitgewirkt, der letztlich von den türkischen Behörden verhindert werden konnte. Darüber hinaus war er für Spendengeldsammlungen, die Beschaffung und Herstellung gefälschter Personalpapiere für Mitglieder der terroristischen Vereinigung sowie die Schulung von Aktivisten verantwortlich.

Der Beschuldigte ist heute dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Uelzen vorgeführt worden; dieser hat auf Antrag der Bundesanwaltschaft den Haftbefehl in Vollzug gesetzt.

Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.

Nähere Einzelheiten zum Sachverhalt und zur Verdachtslage können derzeit ohne Gefährdung weiterer Ermittlungen nicht mitgeteilt werden.