29.03.2008

Mein Besuchsverbot bei Mustafa Atalay

Mustafa ist am 15.11.2006 kurz nach einer Bypassoperation im Rehabilitationszentrum Bad Bevensen auf Betreiben der Bundesanwaltschaft verhaftet worden. In diesem Zusammenhang gab es über 60 Hausdurchsuchungen auch insgesamt noch 6 Festnahmen wegen § 129b StGB (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung).

Mustafa, ein linker anatolischer Journalist, war in der Türkei 20 Jahre weggesperrt. Er wurde während dieser Zeit mehrere Male gefoltert und leidet heute noch an ernsthaften gesundheitlichen Problemen wie einer kaputten Wirbelsäule und postraumatischen Belastungsstörungen.

In der JVA Hannover ist er einzelisoliert und es wurden von den Sicherheitsorganen innerhalb von 7 Monate nur 4 Besuche genehmigt, davon die letzten beiden nur für 30 Minuten. Die Besuche finden mit Trennscheibe und unter optischer Überwachung durch Beamte von LKA (Landeskriminalamt) und der Anstalt statt.

Vor kurzem erfuhr ich durch meinen Rechtsanwalt, dass der Ermittlungsrichter beim BGH (Bundesgerichtshof), Dr.Appl, gegen mich Besuchsverbot verfügt hat. Das übrigens schon das zweite Besuchsverbot.

Als Grund für das Besuchsverbot gegen mich wird laut BKA (Bundeskriminalamt) angegeben, sei meine Tätigkeit für Tayad und ich würde daher den Besuch bei Mustafa " zur verdeckten Nachrichtenübermittlung nutzen könnte" (BGH vom 30.5.07), was natürlich unter diesen überwachten Bedingungen absurd ist. Ziel dieser Behörden ist es vielmehr, erstens BesucherInnen abschrecken und zu kriminalisieren und zweitens Mustafas Isolation weiterhin zu verschärfen.

Tayad ist ein eingetragener bürgerlicher Verein hier in Deutschland, der sich vor allem gegen die Isolationsgefängnisse in der Türkei, aber auch gegen andere überall auf der Welt, arbeitet. Ich habe Vorstandsfunktionen übernommen, um zum einen hier lebende türkischstämmige Menschen vor Kriminalisierung durch die hiesigen Behörden zu schützen, die einsetzte, wenn sie sich für Tayad hier engagierten und zum anderen ist das Ausdruck meiner internationalen Solidärität, mich gegen Repression hier und anderswo einzusetzen.

Schon vor 24 Jahren war ich schon einmal von Besuchsverbot betroffen, als ich u.a. den Gefangenen aus der Raf, Christian Klar besuchte. Christian war ebenso wie andere Gefangene aus der RAF und des anti-imperialistischen Widerstand von verschärfter Isolationshaft betroffen. Christian ist seit bald 25 Jahre inhaftiert und muss ebenso wie die anderen beiden Gefangenen aus der Raf, Eva Haule und Birgit Hogefeld bedingungslos frei kommen!

Damals wie heute sind dieselben Behörden wie GBA, BKA und Justizministerien von Bund und Ländern für die Isolation verantwortlich. Aufgabe aller Linken sollte es sein, den Verantwortlichen der Repression samt ihrer gesetzlichen Grundlagen wie den § 129a und §129b politisch den Boden zu entziehen!

Wolfgang