30.03.2008

Weiter zugespitzte Situation von Mustafa Atalay

Mustafa ist seit dem 22.Oktober in der JVA Freiburg. Dieser Knast hat kein Gefängniskrankenhaus, nur einen Anstaltarzt. Es geht ihm zwar zu Zeit gesundheitlich den Umständen entsprechend, aber es besteht weiterhin Lebensgefahr, denn eine Herzattacken kann jeder Zeit wieder auftreten.

Um den Vorwurf der Isolation zu begegnen, steckten die Behörden ihn anfangs für drei Tage mit einem Raucher zusammen, was seiner angegriffenen Gesundheit natürlich schadete.

Jetzt befindet er sich zu Zeit auf einer Krankenstation und hat Kontakt zu anderen Gefangenen.
Ermöglicht wird dies Spiel mit dem Leben eines kranken Gefangenen auch deshalb, weil der Bundesgerichthof die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet hat. Schon zynisch ist die Begründung: „Dass der Beschuldigte - insbesondere in psychotherapeutischer Hinsicht - in Freiheit gegebenenfalls eine bessere Betreuung erfahren könnte, begründet für sich nicht die Unzulässigkeit der Haft.“

Mustafa Atalay schrieb zu seiner Situation an die Öffentlichkeit:
Unter der Isolationsfolter habe ich meine Gesundheit vollends eingebüßt, das bedeutet großes Risiko!…Unter den Bedingungen der Isolation kann ich meine Gesundheit nicht wiedererlangen….Es ist wissenschaftlich belegt, dass „Isolation tötet“. Es ist wissenschaftlich belegt, dass „der Zeitfaktor bei einem Herzinfarkt entscheidend“ ist. Die nackte Wahrheit ist aber nicht so. Im Falle eines Herzinfarkts in der Isolationszelle hätte ich nicht einmal die Möglichkeit gehabt, jemanden zu benachrichtigen…Ich werde bestraft, bevor es irgendeine Gerichtsverhandlung gegeben hat….Die einzige Wahrheit ist, dass ich als ein Journalist der einen Kampf für Rechte, Freiheiten und Demokratie führt, mein Recht auf Leben und mein Recht auf Gesundheit will."

Weitere Schikanen sind da fast schon Lappalien, z.b. dass er seine privaten Kleider nicht erhält und ebenso werden seit über vier Wochen seine privaten Aufzeichungen ihm vorenthalten. Deswegen verweigerte Mustafa den Hofgang.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, ihn gesundheitlich zu zermürben und letztendlich ihm seine poliitische Identiät zu rauben.

Die Aktivitäten für eine Haftunterbrechung und die notwenige medizinische Versorgung müssen deshalb weitergehen.
Das §§ 129a/129b- Verfahren selbst und vier weitere Männer wird erst im Frühjahr 2008 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnen.

Seine neue Adresse: Mustafa Atalay Hermann Herder Straße 8 79104 Freiburg
Post bitte auf englisch oder türkisch.

(entnommen vom www.tayad-committee.info vom 05.12.2007)