30.03.2008

Medieninformation zur Situation von Mustafa Atalay

Trotz verstopfter Bypässe keine Haftunterbrechung für herzkranken türkischen Untersuchungsgefangenen in Hannover - Keine Menschenrechte für einen „Terroristen“?

Viel Aufmerksamkeit für einen Deutschen im türkischen Knast, aber nicht umgekehrt

Seit November 2006 befindet sich mein Mandant Mustafa Atalay in Untersuchungshaft in Hannover. Ihm wird Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Anklage ist noch nicht erhoben, er gilt nach dem Gesetz als unschuldig.
Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung war Herr Atalay nach überstandener Herzoperation in einer Reha-Klinik in Niedersachsen. Von dort wurde er in das Untersuchungsgefängnis in Hannover gebracht. Dort sitzt er seither in strenger Isolationshaft ohne eine zweite Person in der Zelle und ohne Deutschkenntnisse .Seine Gesundheit ist, auch durch eine lange Haft als politischer Gefangener in der Türkei mit Foltererfahrungen, stark angegriffen. Neben seinen Herzproblemen leidet er an zu hohem Blutdruck, posttraumatischen Störungen und Diabetes.

In den letzten Wochen hat sich Mustafa Atalays Gesundheitszustand dramatisch verschlechtert.

Zwei von drei Bypass-Zugängen sind verstopft. Der Haftarzt der Justizvollzugsanstalt Hannover hat schriftlich am 29.5.07 die weitere medizinische Verantwortung abgelehnt.

Von seinen Anwälten ist eine Haftunterbrechung und die Verlegung in ein ziviles Krankenhaus gefordert worden. Herr Atalay selbst hat sich mit (englischsprachigen) Schreiben u.a. an Kanzlerin Merkel, den niedersächsischen Justizminister und das Anti-Folter-Komitee des Europarates gewandt. Bis auf Ausführungen nur zur Untersuchung in die Medizinische Hochschule Hannover ist aber nichts passiert. Er sitzt weiter.

„Sicherheitsfragen“ stehen nicht vor dem Schutz der Gesundheit. Ist jemand schwer erkrankt, muss er die ärztlich notwenige Versorgung erhalten. Es darf nicht mit dem Leben gespielt werden. Mustafa Atalay muss in ein Krankenhaus verlegt werden.

Jeder, dem seine Freiheit entzogen ist, muß menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde behandelt werden.
Art. 10 Absatz 1 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Rechtsanwalt Dr. Heinz Jürgen Schneider

(entnommen von www.tayad-committee.info vom 04.07.2008)