30.03.2008

Politische Verfolgung nimmt europaweit zu: Internationale Repression mittels Anti-Terror-Gesetze

Spätestens seit dem 11. September 2001 sollten es eigentlich auch die letzten Zweifler kapiert haben, dass der Kapitalismus keine bessere Seite hat, nicht gerecht sein kann, und erst recht nicht menschlich. Dieses zeigt sich nicht nur durch die Angriffskriege gegen Afghanistan oder Irak, bei denen hunderttausende Menschen ermordet wurden, sondern ebenfalls in der massiv verschärften Verfolgung politisch Oppositioneller; allen voran der Revolutionäre.

Wie in allen imperialistischen Staaten wird auch in der BRD der Repressionsapparat weiter ausgebaut, die Gesetze zur Verfolgung von politischen Oppositionellen verschärft. Dies geschieht ziemlich parallel zu den übrigen EU-Mitgliedstaaten, wo in den vergangenen Jahren „Anti-Terror-Gesetze“ eingeführt oder ausgearbeitet wurden. Auch die sogenannte „Schwarze Liste“, auf der die dem Imperialismus unliebsamen Personen und Organisationen aufgelistet sind und von den USA entworfen wurde, ist in ähnlicher Form von der EU übernommen worden. Obwohl die Anschläge vom 11. September offiziell Islamisten zugeordnet werden, sind in den „Schwarzen Listen“ eine ganze Reihe marxistisch-leninistischer Organisationen zu finden. Und die Praxis sieht nicht ganz anders aus. Durch die systematisch geschürte Angst vor dem „Terror“ wurde in der BRD 2002 im Rahmen der sogenannten „Terrorbekämpfung“ der Gesetzesparagraph §129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) durch §129b ergänzt. Auch bei dem Anti-Terror-Paragraphen §129b handelt es sich, wie auch bei §129a, um einen Paragraphen, der die elementarsten Rechte und Freiheiten außer Kraft setzt und dem Staat dazu dienen soll, organisatorische Strukturen zu durchleuchten und zu kriminalisieren. Der Unterschied zu §129a besteht lediglich darin, dass §129b für ausländische Organisationen vorgesehen ist.

Dass die internationale Zusammenarbeit im „Kampf gegen den Terror“ fast reibungslos funktioniert, konnten wir bereits am 1. April 2004 beobachten. In Italien, Belgien, Holland, Türkei und Deutschland wurden zeitgleich Razzien durchgeführt, etliche Objekte durchsucht und letztendlich an die 90 Personen verhaftet. Was als „Schlag gegen die DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front)“ verkündet wurde, entpuppte sich im Laufe der Monate als ein groß- und stümperhaft angelegtes Komplott, basierend auf gefälschten Dokumenten. Lediglich 2 der Verhafteten wurden 2006 für schuldig gesprochen: Avni Er und Zeynep Kilic. Diese beiden Gefangenen erhielten in Italien Strafen zwischen 5 und 7 Jahren.

Nach den Repressionsmaßnahmen in Dänemark, bei der die Organisation „Oproar“ (Rebellion) wegen ihrer Unterstützung der FARC (Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens) und der PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas) kriminalisiert wurde, setzte sich die Repression in der EU u.a. mit den politischen Prozessen in Belgien fort, wobei 4 der 11 Angeklagten; Musa Asoglu, Sükriye Akar, Bahar Kimyongür und Kaya Saz ende 2006 wegen Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu Haftstrafen bis zu 8 Jahren verurteilt wurden. Bei den Prozessen wurde eindeutig erklärt, dass die DHKP-C in der Türkei einen bewaffneten Kampf führe und jegliche Unterstützungsbetätigung verboten sei. Sowohl in Dänemark, als auch in Belgien werden somit Organisierungs- und Meinungsfreiheit aufgehoben und sogar die demokratische Betätigung gegen reaktionäre und faschistische Regime unter Strafe gestellt.

Dasselbe lässt sich auch für die BRD sagen. Mittels des oben erwähnten §129b führten die deutschen Behörden vom 15. – 28. November 2006 eine bundesweite Razzienwelle durch. Insgesamt 59 Objekte wurden durchsucht. 4 Personen; Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Hasan Subasi und Devrim Güler, wurden während der Razzien verhaftet. Auch ihnen wird die Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen. Momentan befinden sich alle 4 Gefangenen in Untersuchungshaft, z.T. unter schwersten Isolationsbedingungen. Besonders die Situation des 50 jährigen Mustafa Atalay ist ernst, da er nur 2 Wochen nach einer Bypass-Operation im Rehabilitationszentrum bei Bad Bevensen verhaftet und umgehend in eine Einzelzelle der JVA Hannover gesperrt wurde. Diese 4 Gefangenen befinden sich lediglich aufgrund von Aussagen eines Polizeispitzels in Haft, welcher sowohl im Auftrag des türkischen Geheimdienstes MIT als auch im Auftrag des Bundesnachrichtendienstes BND gearbeitet hat.

Während die Repression europaweit zunimmt und auf internationaler Ebene in Kollaboration mit faschistischen Regimen wie dem Staatsapparat der Türkei umgesetzt wird, steigt die Notwendigkeit der internationalen und revolutionären Solidarität um ein Vielfaches an.
Die „Anti-Terror-Gesetze“ und „Schwarzen Listen“ dienen dazu, den berechtigten Kampf gegen Faschismus und Imperialismus zu kriminalisieren und somit zu isolieren.

Durchbrechen wir die Isolation durch vertstärkte Solidarität!
Weg mit den „Anti-Terror-Gesetzen“ und „Schwarzen Listen“!
Repression kann uns nicht einschüchtern!

Tayad Committee

[erschienen in der Jungen Welt 18.März Beilage der Roten Hilfe]