30.03.2008

Weiter zugespitzte Situation von Mustafa Atalay

Mustafa ist seit dem 22.Oktober in der JVA Freiburg. Dieser Knast hat kein Gefängniskrankenhaus, nur einen Anstaltarzt. Es geht ihm zwar zu Zeit gesundheitlich den Umständen entsprechend, aber es besteht weiterhin Lebensgefahr, denn eine Herzattacken kann jeder Zeit wieder auftreten.

Um den Vorwurf der Isolation zu begegnen, steckten die Behörden ihn anfangs für drei Tage mit einem Raucher zusammen, was seiner angegriffenen Gesundheit natürlich schadete.

Jetzt befindet er sich zu Zeit auf einer Krankenstation und hat Kontakt zu anderen Gefangenen.
Ermöglicht wird dies Spiel mit dem Leben eines kranken Gefangenen auch deshalb, weil der Bundesgerichthof die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet hat. Schon zynisch ist die Begründung: „Dass der Beschuldigte - insbesondere in psychotherapeutischer Hinsicht - in Freiheit gegebenenfalls eine bessere Betreuung erfahren könnte, begründet für sich nicht die Unzulässigkeit der Haft.“

Mustafa Atalay schrieb zu seiner Situation an die Öffentlichkeit:
Unter der Isolationsfolter habe ich meine Gesundheit vollends eingebüßt, das bedeutet großes Risiko!…Unter den Bedingungen der Isolation kann ich meine Gesundheit nicht wiedererlangen….Es ist wissenschaftlich belegt, dass „Isolation tötet“. Es ist wissenschaftlich belegt, dass „der Zeitfaktor bei einem Herzinfarkt entscheidend“ ist. Die nackte Wahrheit ist aber nicht so. Im Falle eines Herzinfarkts in der Isolationszelle hätte ich nicht einmal die Möglichkeit gehabt, jemanden zu benachrichtigen…Ich werde bestraft, bevor es irgendeine Gerichtsverhandlung gegeben hat….Die einzige Wahrheit ist, dass ich als ein Journalist der einen Kampf für Rechte, Freiheiten und Demokratie führt, mein Recht auf Leben und mein Recht auf Gesundheit will."

Weitere Schikanen sind da fast schon Lappalien, z.b. dass er seine privaten Kleider nicht erhält und ebenso werden seit über vier Wochen seine privaten Aufzeichungen ihm vorenthalten. Deswegen verweigerte Mustafa den Hofgang.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, ihn gesundheitlich zu zermürben und letztendlich ihm seine poliitische Identiät zu rauben.

Die Aktivitäten für eine Haftunterbrechung und die notwenige medizinische Versorgung müssen deshalb weitergehen.
Das §§ 129a/129b- Verfahren selbst und vier weitere Männer wird erst im Frühjahr 2008 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnen.

Seine neue Adresse: Mustafa Atalay Hermann Herder Straße 8 79104 Freiburg
Post bitte auf englisch oder türkisch.

(entnommen vom www.tayad-committee.info vom 05.12.2007)

Mustafa Atalay wurde verlegt

Laut Information der Verteidigung von Mustafa Atalay, sei Mustafa Atalay, der auf Befehl der Bundesanwaltschaft Karlsruhe nach §129b am 15. November 2006 in der Rehaklinik in Bad Bevensen verhaftet wurde, diese Woche in das Strafvollzugskrankenhaus von Lingen verlegt worden.

Der 50-jährige Mustafa Atalay hatte drei Wochen vor seiner Verhaftung eine By-Pass Operation, wonach er in die Rehaklinik in Bad Bevensen worden war. Trotz seines Zustandes sah die Bundesanwaltschaft keine Hindernisse für eine Verhaftung und sperrte ihn in eine Einzelzelle der JVA-Hannover ein. Dort war Mustafa Atalay massiver Isolationshaft ausgesetzt. Aufgrund seines Zustandes konnte Atalay nicht einmal sein Recht auf Hofgang wahrnehmen. Darüber hinaus gab es während seiner Haftzeit in Hannover weitere Isolationsmaßnahmen wie Besuchsunterbindungen, willkürliche Nichtaushändigung von Zeitschriften, verspätete Aushändigung von Tageszeitungen.

Obwohl der Gefängnisarzt Teubner und die Universtätsfakültät von Hannover die Haftunfähigkeit und das hohe Herzinfarktrisiko von Atalay bescheinigten, wurde weiterhin die Verlegung in ein Krankenhaus hinausgezögert.

Erst nach wochenlangen Anstrengungen von Seiten der Verteidigung, von Menschenrechtsorganisationen, Abgeordneten und natürlich von Mustafa Atalay selbst, wurde die Verlegung in ein Krankenhaus akzeptiert.

Mustafa Atalays Adresse:

Mustafa Atalay
Justizvollzugskrankenhaus Lingen
Kaiserstr.5
49809 Lingen

(entnommen vom www.tayad-committee.info vom 28.07.2008)

Pressemitteilung: Generalbundesanwaltschaft verweigert herzkranken türkischen Untersuchungsgefangenen Verlegung ins Krankenhaus

Zur Weigerung der Generalbundesanwaltschaft, einen schwer herzkranken türkischen Untersuchungsgefangenen in ein Krankenhaus zu verlegen, erklärte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Ulla Jelpke:

Die Generalbundesanwältin sieht keine Veranlassung, einen todkranken Untersuchungsgefangenen in ein Krankenhaus zu verlegen. Dies wurde mir jetzt auf meine Nachfrage mitgeteilt.
Der linke türkische Journalist Mustafa Atalay war im November 2006 aufgrund eines Haftbefehls der Generalbundesanwaltschaft aus einer Reha-Klinik bei Uelzen verhaftet worden. Seitdem sitzt er im Hannoveraner Gerichtsgefängnis in Einzelhaft.
Gegen Atalay wird wegen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b StGB ermittelt. Anklage wurde noch nicht erhoben, damit gilt er nach dem Gesetz als unschuldig.
Im Gefängnis verschlechterte sich Atalays Gesundheitszustand dramatisch. Zwei von drei Bypässen sind verstopft. Außerdem leidet Atalay an den Folgen von fast 20-jähriger Haft und Folter als Oppositioneller in der Türkei. Der Hannoveraner Gefängnisarzt weigerte sich bereits Ende Mai, weitere medizinische Verantwortung für den Gefangenen zu übernehmen.
Der Fall eines in Antalya in Untersuchungshaft befindlichen Deutschen hat für erhebliches Medienecho gesorgt. Im umgekehrten Fall scheint es niemanden zu interessieren, wenn ein türkischer Untersuchungsgefangener in einem deutschen Gefängnis seiner elementaren Menschenrechte beraubt wird.
Die Weigerung, Mustafa Atalay gemäß einem Antrag seiner Anwälte die notwendige medizinische Versorgung durch Haftaussetzung oder Verlegung in ein Krankenhaus zu geben, ist ein Spiel mit dem Leben des Gefangenen. Angebliche Sicherheitsfragen dürfen nicht vor dem Schutz der Gesundheit stehen.

Ulla Jelpke
Mitglied des Deutschen Bundestages
Innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel: (030) 227 – 71 252
Fax: (030) 227 – 76 751
E-Mail: ulla.jelpke@bundestag.de
www.ulla-jelpke.de

(entnommen von www.tayad-committee.info am 12.07.2007)

»Sie spielen mit meinem Leben«

Bundesanwaltschaft läßt lebensbedrohlich erkrankten politischen Gefangenen nicht ins Krankenhaus

Von Nick Brauns
Artikel aus der Tageszeitung Junge Welt vom 12.07.2007

Obwohl sein Leben in akuter Gefahr ist, verweigert die Generalbundesanwaltschaft die Verlegung eines linken türkischen Journalisten aus dem Hannoveraner Untersuchungsgefängnis in ein Krankenhaus. Mustafa Atalay war nach einer Herzoperation im November 2006 in einer Reha-Klinik verhaftet worden. Die Generalbundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn nach §129b StGB wegen »Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung«. Konkret wird Atalay die Mitgliedschaft in der anatolischen Revolutionären Volksbefreiungsfront/Partei DHKP-C vorgeworfen.

Sie sehe in Übereinstimmung mit den behandelnden Ärzten keine Veranlassung für eine Haftunterbrechung oder Verlegung Mustafa Atalays in ein Krankenhaus, erklärte Generalbundesanwältin Monika Harms jetzt auf Nachfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Linksfraktion).

Der Gefängnisarzt hatte sich Ende Mai schriftlich geweigert, weitere medizinische Verantwortung für den Gefangenen zu übernehmen, nachdem zwei von drei Bypässen des Herzkranken verstopft waren. Zudem leidet Atalay an den gesundheitlichen Folgen von fast 20jähriger Haft und Folter in der Türkei.

Zwar sei es derzeit nicht erforderlich, den Inhaftierten in ein Krankenhaus einzuweisen, die Prognose sei jedoch unsicher, heißt es dagegen in einem jetzt vorliegenden widersprüchlichen Befund der Uniklinik Hannover. Langfristig müsse mit einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes und der Notwendigkeit medizinischer Eingriffe gerechnet werden. Hinter dem »menschenfeindlichen Eiertanz der Ärzte« sieht Atalays Anwalt Heinz-Jürgen Schneider »den langen Arm der Bundesanwaltschaft«. Seinem in Einzelhaft sitzenden Mandanten seien zwei Tabletten übergeben worden, die er bei einem akuten Anfall schlucken solle. »Sie spielen mit meinem Leben«, schrieb Atalay an Schneider.

In sieben Monaten durfte der Untersuchungsgefangene nur vier Besucher empfangen. Gegen ein Vorstandsmitglied der Gefangenenhilfsorganisation Tayad wurde vom Ermittlungsrichter Besuchsverbot erwirkt, da die Besuche »zur verdeckten Nachrichtenübermittlung« dienen könnten. Wie absurd dieser Vorwurf ist, wird durch die Tatsache deutlich, daß die 30minütigen Besuche nur hinter Trennscheibe und bei Überwachung durch Beamte des Landeskriminalamtes stattfinden können.

Atalay wird nicht behandelt

Der gesundheitliche Zustand des Journalisten Mustafa Atalay, der mit dem Vorwand der "Mitgliedschaft in der DHKP-C" verhaftet wurde, wird zunehmend ernster. Der Anwalt von Atalay fordert die Verlegung seines Mandanten ins Krankenhaus.

Mustafa Atalay wurde am 15. November 2006 mit dem Vorwand der Mitgliedschaft in der DHKP-C während seiner Behandlung im Rehabilitationszentrum in Bad Bevensen verhaftet. Trotz seiner akuten Gesundheitsprobleme wird er nicht in ein Krankenhaus verlegt. Mustafa Atalay (50), der zwei Wochen vor seiner Verhaftung wegen seines Herzleidens eine schwere By-Pass Operation durchstand, befindet sich seit seiner Unterbringung in der JVA Hannover in einer Einzelzelle. Wegen seines ernsten Zustandes kann er sein Recht auf eine Stunde Hofgang am Tag nicht wahrnehmen. Atalays Anwalt Dr. Jürgen Schneider, der unserer Zeitung hinsichtlich dieses Themas eine Erklärung abgab, betonte dass niemand das Recht besitze, mit Menschenleben zu spielen und forderte die unverzügliche Verlegung seines Mandanten in ein Krankenhaus. Rechtsanwalt Schneider erklärte, dass der Gefängnisarzt in schriftlicher Form die medizinische Verantwortung abgelehnt habe.

Schneider, der mitteilte, dass sein Klient strenger Isolationshaft ausgesetzt sei, fügte an, dass Atalay neben seinem Herzleiden an Bluthochdruck und Diabetes leide. Schneider erklärte, dass alle Bemühungen bisher vergeblich gewesen seien. Der Anwalt wies darauf hin, dass seinem Mandanten die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen werde, dass es jedoch noch keine Anklage gäbe und sein Mandant somit aus gesetzlicher Sicht als unschuldig zu betrachten sei. Rechtsanwalt Schneider, der betonte, dass Sicherheitsfragen nicht vor dem Schutz der Gesundheit stünden, erinnerte an das internationale Gesetz, in dem es heisst "jeder, dem seine Freiheit entzogen ist, muß menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde behandelt werden". Atalay, der nach dem Putsch von 1980 verhaftet wurde und ca. 20 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbrachte, war am 15. November 2006 auf Befehl der Generalbundesanwaltschaft während seiner Behandlung im Krankenhaus verhaftet worden.

04. Juli 2007, Yeni Özgür Politika

Medieninformation zur Situation von Mustafa Atalay

Trotz verstopfter Bypässe keine Haftunterbrechung für herzkranken türkischen Untersuchungsgefangenen in Hannover - Keine Menschenrechte für einen „Terroristen“?

Viel Aufmerksamkeit für einen Deutschen im türkischen Knast, aber nicht umgekehrt

Seit November 2006 befindet sich mein Mandant Mustafa Atalay in Untersuchungshaft in Hannover. Ihm wird Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Anklage ist noch nicht erhoben, er gilt nach dem Gesetz als unschuldig.
Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung war Herr Atalay nach überstandener Herzoperation in einer Reha-Klinik in Niedersachsen. Von dort wurde er in das Untersuchungsgefängnis in Hannover gebracht. Dort sitzt er seither in strenger Isolationshaft ohne eine zweite Person in der Zelle und ohne Deutschkenntnisse .Seine Gesundheit ist, auch durch eine lange Haft als politischer Gefangener in der Türkei mit Foltererfahrungen, stark angegriffen. Neben seinen Herzproblemen leidet er an zu hohem Blutdruck, posttraumatischen Störungen und Diabetes.

In den letzten Wochen hat sich Mustafa Atalays Gesundheitszustand dramatisch verschlechtert.

Zwei von drei Bypass-Zugängen sind verstopft. Der Haftarzt der Justizvollzugsanstalt Hannover hat schriftlich am 29.5.07 die weitere medizinische Verantwortung abgelehnt.

Von seinen Anwälten ist eine Haftunterbrechung und die Verlegung in ein ziviles Krankenhaus gefordert worden. Herr Atalay selbst hat sich mit (englischsprachigen) Schreiben u.a. an Kanzlerin Merkel, den niedersächsischen Justizminister und das Anti-Folter-Komitee des Europarates gewandt. Bis auf Ausführungen nur zur Untersuchung in die Medizinische Hochschule Hannover ist aber nichts passiert. Er sitzt weiter.

„Sicherheitsfragen“ stehen nicht vor dem Schutz der Gesundheit. Ist jemand schwer erkrankt, muss er die ärztlich notwenige Versorgung erhalten. Es darf nicht mit dem Leben gespielt werden. Mustafa Atalay muss in ein Krankenhaus verlegt werden.

Jeder, dem seine Freiheit entzogen ist, muß menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde behandelt werden.
Art. 10 Absatz 1 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Rechtsanwalt Dr. Heinz Jürgen Schneider

(entnommen von www.tayad-committee.info vom 04.07.2008)

DER DEUTSCHE STAAT MÖCHTE EINEN POLITISCHEN GEFANGENEN DEM TOD ÜBERLASSEN!

Mustafa Atalay wurde 26 Tage nach einer schwierigen Herzoperation ins Gefängnis verlegt und befindet sich seitdem in einer Isolationszelle. Sogar der Gefängnisarzt lehnt die Verantwortung für ihn ab.

DER DEUTSCHE STAAT MÖCHTE EINEN POLITISCHEN GEFANGENEN DEM TOD ÜBERLASSEN!

Mustafa Atalay wurde als ein revolutionär-demokratischer Journalist 1980 in der Türkei verhaftet und verbrachte 20 Jahre seines Lebens im Gefängnis. Im Gefängnis wurde er gefoltert. Hinterher stellte er in der BRD einen Asylantrag, welcher akzeptiert wurde und er politisches Asyl erhielt.

Der 50 jährige Mustafa Atalay wurde am 19. Oktober 2006 in Berlin Bypass operiert und am 15. November 2006 in der Rehabilitationsklinik in Bad Bevensen auf Befehl der Generalbundesanwaltschaft verhaftet und in das Hannover Gefängnis gesperrt. Seitdem befindet sich Mustafa Atalay 23 Stunden am Tag in einer Einzelzelle und seine gesundheitliche Verfassung verschlechtert sich von Tag zu Tag. Nun, knapp 7 Monate nach der Bypass Operation, die durchgeführt wurde, um die Verstopfungen der Herzgefäße zu beseitigen, hat die Universitätsklinik von Hannover erneut Verstopfungen der Herzgefäße festgestellt. Sogar der Gefängnisarzt lehnt die Verantwortung für ihn ab.

Die Verstopfungen der Herzgefäße traten erst im Gefängnis wieder auf. Es ist gewiss, dass seine Leiden zunehmen werden, solange er sich im Gefängnis befindet.

Was ist das für eine Doppelmoral?
Der Aufschrei der ausbrach, als ein deutscher Jugendlicher in der Türkei verhaftet wurde, sorgte in allen Zeitungen für Schlagzeilen und unzählige Personen und Organisationen, allen voran der deutsche Staat, forderten seine Freilassung; während kranke Gefangene in der BRD in Isolationszellen gesperrt und dem Tod überlassen werden. Was versucht der deutsche Staat zu verbergen? Die Universitätsklinik von Hannover, Gefängnisangestellte und der Gefängnisarzt erklären, dass Mustafa Atalay in einem zivilen Krankenhaus behandelt werden muss und der deutsche Staat sieht dem Sterben Mustafa Atalays schweigend zu!

Für alle negativen Entwicklungen werden alle staatlichen Ministerien, die das Schweigen vorziehen, allen voran die Generalbundesanwaltschaft, verantwortlich sein.

Wir rufen die demokratische Öffentlichkeit, die den Menschenrechten Wert beimisst, dazu auf, Mustafa Atalay in dieser Sache zu unterstützen und aktiv zu werden, damit die erforderlichen Schritte unternommen werden.

Mustafa Atalay muss für seine Behandlung im Krankenhaus unverzüglich freigelassen werden!

Tayad Komitee
03.Juli 2007

Für Protestnoten:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30; 76135 Karlsruhe
Tel.: 0721 - 81 91 0; Fax: 0721 - 81 91 59 0
e-mail: poststelle@generalbundesanwalt.de

Adresse von Mustafa Atalay:

Mustafa Atalay
Schulenburger Landstraße 145
30165 Hannover

Brief von Mustafa Atalay an die Öffentlichkeit

Werte Damen und Herren,

ich bin ein Gefangener in Hannover.
In der Türkei wurde ich Folterzentren (Polizeipräsidien) durch Polizisten und Soldaten gefoltert. Deswegen leide ich an gesundheitlichen Problemen.
Ich muss 5 Tabletten (für mein Herz, Cholesterin, Bluthochdruck) pro Tag zu mir nehmen. Vor 7 Monaten haben mir Ärzte in einem Krankenhaus By-Pässe in meinem Herz gelegt. Nur 26 Tage nach dieser Operation wurde ich im Krankenhaus festgenommen. Ich kann nur 3 Minuten gehen. Während des Tages vergesse ich eine Menge. Ich habe Schmerzen in meinem Herz und am Körper.

Wo sind die Menschenrechte?
Ist das Gerechtigkeit?
Das ist undemokratisch!

Ich befinde mich in Isolationshaft im Hannover Gefängnis. Isolationshaft bedeutet Folter. Ich kann hier zu niemandem sprechen. Ich befinde mich ausschließlich in der Isolationszelle. In dieser Zelle gibt es kein Sonnenlicht und keine Luft.

Dies ist Folter!
Die Isolationsfolter muss enden!
Ich fordere Menschenrechte und Gerechtigkeit!
Beendet die Isolationshaft!
Ich fordere die Verlegung in ein Krankenhaus!

Ich lade Sie ein, mich hier zu besuchen und meine Isolationszelle zu sehen. Sehen sie selber, dass es ein Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt.

Ich fordere Gerechtigkeit!
Ist das Gerechtigkeit?
Sind das Menschenrechte?

Mustafa Atalay
Schulenburger Landstraße 145
30165 Hannover

(entnommen von www.tayad-committee.info vom 04.07.2007)

Politische Verfolgung nimmt europaweit zu: Internationale Repression mittels Anti-Terror-Gesetze

Spätestens seit dem 11. September 2001 sollten es eigentlich auch die letzten Zweifler kapiert haben, dass der Kapitalismus keine bessere Seite hat, nicht gerecht sein kann, und erst recht nicht menschlich. Dieses zeigt sich nicht nur durch die Angriffskriege gegen Afghanistan oder Irak, bei denen hunderttausende Menschen ermordet wurden, sondern ebenfalls in der massiv verschärften Verfolgung politisch Oppositioneller; allen voran der Revolutionäre.

Wie in allen imperialistischen Staaten wird auch in der BRD der Repressionsapparat weiter ausgebaut, die Gesetze zur Verfolgung von politischen Oppositionellen verschärft. Dies geschieht ziemlich parallel zu den übrigen EU-Mitgliedstaaten, wo in den vergangenen Jahren „Anti-Terror-Gesetze“ eingeführt oder ausgearbeitet wurden. Auch die sogenannte „Schwarze Liste“, auf der die dem Imperialismus unliebsamen Personen und Organisationen aufgelistet sind und von den USA entworfen wurde, ist in ähnlicher Form von der EU übernommen worden. Obwohl die Anschläge vom 11. September offiziell Islamisten zugeordnet werden, sind in den „Schwarzen Listen“ eine ganze Reihe marxistisch-leninistischer Organisationen zu finden. Und die Praxis sieht nicht ganz anders aus. Durch die systematisch geschürte Angst vor dem „Terror“ wurde in der BRD 2002 im Rahmen der sogenannten „Terrorbekämpfung“ der Gesetzesparagraph §129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) durch §129b ergänzt. Auch bei dem Anti-Terror-Paragraphen §129b handelt es sich, wie auch bei §129a, um einen Paragraphen, der die elementarsten Rechte und Freiheiten außer Kraft setzt und dem Staat dazu dienen soll, organisatorische Strukturen zu durchleuchten und zu kriminalisieren. Der Unterschied zu §129a besteht lediglich darin, dass §129b für ausländische Organisationen vorgesehen ist.

Dass die internationale Zusammenarbeit im „Kampf gegen den Terror“ fast reibungslos funktioniert, konnten wir bereits am 1. April 2004 beobachten. In Italien, Belgien, Holland, Türkei und Deutschland wurden zeitgleich Razzien durchgeführt, etliche Objekte durchsucht und letztendlich an die 90 Personen verhaftet. Was als „Schlag gegen die DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front)“ verkündet wurde, entpuppte sich im Laufe der Monate als ein groß- und stümperhaft angelegtes Komplott, basierend auf gefälschten Dokumenten. Lediglich 2 der Verhafteten wurden 2006 für schuldig gesprochen: Avni Er und Zeynep Kilic. Diese beiden Gefangenen erhielten in Italien Strafen zwischen 5 und 7 Jahren.

Nach den Repressionsmaßnahmen in Dänemark, bei der die Organisation „Oproar“ (Rebellion) wegen ihrer Unterstützung der FARC (Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens) und der PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas) kriminalisiert wurde, setzte sich die Repression in der EU u.a. mit den politischen Prozessen in Belgien fort, wobei 4 der 11 Angeklagten; Musa Asoglu, Sükriye Akar, Bahar Kimyongür und Kaya Saz ende 2006 wegen Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu Haftstrafen bis zu 8 Jahren verurteilt wurden. Bei den Prozessen wurde eindeutig erklärt, dass die DHKP-C in der Türkei einen bewaffneten Kampf führe und jegliche Unterstützungsbetätigung verboten sei. Sowohl in Dänemark, als auch in Belgien werden somit Organisierungs- und Meinungsfreiheit aufgehoben und sogar die demokratische Betätigung gegen reaktionäre und faschistische Regime unter Strafe gestellt.

Dasselbe lässt sich auch für die BRD sagen. Mittels des oben erwähnten §129b führten die deutschen Behörden vom 15. – 28. November 2006 eine bundesweite Razzienwelle durch. Insgesamt 59 Objekte wurden durchsucht. 4 Personen; Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Hasan Subasi und Devrim Güler, wurden während der Razzien verhaftet. Auch ihnen wird die Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen. Momentan befinden sich alle 4 Gefangenen in Untersuchungshaft, z.T. unter schwersten Isolationsbedingungen. Besonders die Situation des 50 jährigen Mustafa Atalay ist ernst, da er nur 2 Wochen nach einer Bypass-Operation im Rehabilitationszentrum bei Bad Bevensen verhaftet und umgehend in eine Einzelzelle der JVA Hannover gesperrt wurde. Diese 4 Gefangenen befinden sich lediglich aufgrund von Aussagen eines Polizeispitzels in Haft, welcher sowohl im Auftrag des türkischen Geheimdienstes MIT als auch im Auftrag des Bundesnachrichtendienstes BND gearbeitet hat.

Während die Repression europaweit zunimmt und auf internationaler Ebene in Kollaboration mit faschistischen Regimen wie dem Staatsapparat der Türkei umgesetzt wird, steigt die Notwendigkeit der internationalen und revolutionären Solidarität um ein Vielfaches an.
Die „Anti-Terror-Gesetze“ und „Schwarzen Listen“ dienen dazu, den berechtigten Kampf gegen Faschismus und Imperialismus zu kriminalisieren und somit zu isolieren.

Durchbrechen wir die Isolation durch vertstärkte Solidarität!
Weg mit den „Anti-Terror-Gesetzen“ und „Schwarzen Listen“!
Repression kann uns nicht einschüchtern!

Tayad Committee

[erschienen in der Jungen Welt 18.März Beilage der Roten Hilfe]

Resolution in Stuttgart

Am 11.2. fand in Stuttgart eine Diskussionsveranstaltung zu den Angriffen auf demokratische Rechte durch sogenannte "Antiterrorgesetze" statt. Die Veranstaltung wurde von 50 bis 60 Teilnehmern besucht.
In der Einladung zur Veranstaltung hieß es:

"Seit dem 21. Oktober 2006 wurden mehrere Treffpunkte von Linken in Stuttgart durchsucht. Am 21. Oktober 2006 waren es die Räumlichkeiten des Sozialen Zentrums Subversiv. Am 28. November folgte die Durchsuchung des Anatolischen Kultur- und Kunstvereins in der Schlossstraße. Zuletzt wurden die Räumlichkeiten des Mesopotamischen Kulturzentrums am 10. Januar 2007 gestürmt. (1)

Jedes Mal drangen Dutzende mit Schlagstöcken, Helmen und Schildern ausgerüstete Polizeibeamte in die Räumlichkeiten der Vereine ein, die Listen der Vereinsmitglieder wurden mitgenommen, Computer und wichtige Dokumente beschlagnahmt. Gleichzeitig wurden Wohnungen durchsucht und Leute von ihrem Arbeitsplatz weggeholt."

Die Referenten, u.a. Manfred Hörner, Rechtsanwalt aus Nürnberg, informierten in ausführlichen Vorträgen zu den Hintergründen und Zweck sowie zur weiteren Entwicklung und dem gegenwärtigen Stand verschiedener Seiten staatlicher Repression in Zusammenhang mit den Antiterrorgesetzen. Diese richtet sich gegen fortschrittliche und revolutionäre Bewegungen und Organisationen. Das wurde an einer Reihe von Beispielen erläutert und auch in Rahmen aktueller Erfahrungen in Zusammenhang mit der Münchner Sicherheitskonferenz - Durchsuchung von Reisebussen (2) - gebracht.

Auf dieser Veranstaltung wurde folgende Resolution verabschiedet:

"An die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und an die Regierung Baden Württembergs

Die ca. 50 heute am 11.02.2007 im Anatolischen Kunst und Kulturhaus Stuttgart Versammelten, Deutsche und Ausländer aus 13 Organisationen und Einzelpersonen, protestieren entschieden gegen die willkürliche Durchsuchung, Beschlagnahmung von Materialien und Verwüstung des Anatolischen Kunst- und Kulturhauses und der anderen 58 Räume der anatolischen Föderationen Deutschland, sowie gegen das Aufsuchen ihrer Mitglieder zu Hause und am Arbeitsplatz, die Verhaftungen, das Anlegen von Handschellen sogar an Kindern durch die Polizei, und gegen die Isolationshaft des Herzkranken Mustafa Atalay in Hannover.

Gemeinsam treten wir ein für Frieden und demokratische Rechte international und in Deutschland sowie für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben der Menschen, und wir haben in dieser Absicht schon einige Aktionen gemeinsam durchgeführt. Dies sind für uns wesentliche Schritte zur Völkerverständigung und zum Frieden.

Willkürmaßnahmen wie gegen die Anatolische Föderation sind zutiefst undemokratisch und vergiften das Klima. Sie sind dazu geeignet, eine Stimmung von Misstrauen und Angst unter Nachbarn und Kollegen und gegen die Solidarität von unten zu schaffen.

Schikanen und Repressalien gegen die Flugblattverteilung eines Bündnisses von Porschearbeitern, gegen die Montagsdemonstranten, gegen das soziale Zentrum Subversiv, die Verbreitung antifaschistischer Symbole wie das durchgestrichene Hakenkreuz, der Abriss des selbst verwalteten Jugendhauses in Degerloch, Gewaltmethoden gegen progressive politische Flüchtlinge, Entzug des politischen Asyls oder sogar der Staatsbürgerschaft wegen politischer Aktivitäten, Einschüchterungsmaßnahmen gegen Kriegsgegner, usw. werden seit 2001 verstärkt angewandt. Dagegen können z.B. diese Woche Neofaschisten ungehindert in Stuttgart ein Konzert machen. (3) Peter Hartz hat unzählige Arbeitslose, Arbeiter und Angestellte betrogen und bleibt vor Gericht so gut wie ungeschoren.

Wir lassen uns nicht spalten in Deutsche und Migranten oder in Leute die jetzt schon protestieren oder Menschen die morgen ihre demokratischen Rechte nutzen.

Wir fordern Sie auf, die Willkürmaßnahmen gegen die Anatolische Föderation sofort einzustellen, die betroffenen Vereine zu entschädigen und Mustafa Atalay sofort freizulassen.

Wir fordern die Rücknahme der gesetzlichen Grundlagen, die all dies ermöglicht haben, sowie das Verbot der Neofaschisten und sagen NEIN zum Antiterrorgesetz in Deutschland und international."

(1) Siehe auch:
- Erklärung des "Subversiv" zur Hausdurchduchung am 21.10.
http://subversiv.fasthoster.de/hausdurchsuchung.htm
- Erklärung Erklärung zum Polizeiauftritt bei der Montagsdemo Hannover
am 22. Jan. 2007
http://www.gegen-sozialabbau.de/downloads/erkl_pol.pdf
- Erklärung der Anatolischen Föderation zu den Hausdurchsuchungen
http://www.anadolufederasyonu.de/erklaerung+M5f4b64d8754.html

(2) Siehe auch:
http://de.indymedia.org/2007/02/168258.shtml
http://de.indymedia.org/siko/
http://www.imi-online.de/2007.php3?id=1493
http://www.imi-online.de/download/JW-SiKo2.pdf

(3) Siehe auch:
http://kehrwochen.ke.ohost.de/index.php?option=com_content&task=view&id=30&Itemid=1
http://www.trueten.de/permalink/Stuttgart_gegen_Repression.html