30.03.2008

Weiter zugespitzte Situation von Mustafa Atalay

Mustafa ist seit dem 22.Oktober in der JVA Freiburg. Dieser Knast hat kein Gefängniskrankenhaus, nur einen Anstaltarzt. Es geht ihm zwar zu Zeit gesundheitlich den Umständen entsprechend, aber es besteht weiterhin Lebensgefahr, denn eine Herzattacken kann jeder Zeit wieder auftreten.

Um den Vorwurf der Isolation zu begegnen, steckten die Behörden ihn anfangs für drei Tage mit einem Raucher zusammen, was seiner angegriffenen Gesundheit natürlich schadete.

Jetzt befindet er sich zu Zeit auf einer Krankenstation und hat Kontakt zu anderen Gefangenen.
Ermöglicht wird dies Spiel mit dem Leben eines kranken Gefangenen auch deshalb, weil der Bundesgerichthof die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet hat. Schon zynisch ist die Begründung: „Dass der Beschuldigte - insbesondere in psychotherapeutischer Hinsicht - in Freiheit gegebenenfalls eine bessere Betreuung erfahren könnte, begründet für sich nicht die Unzulässigkeit der Haft.“

Mustafa Atalay schrieb zu seiner Situation an die Öffentlichkeit:
Unter der Isolationsfolter habe ich meine Gesundheit vollends eingebüßt, das bedeutet großes Risiko!…Unter den Bedingungen der Isolation kann ich meine Gesundheit nicht wiedererlangen….Es ist wissenschaftlich belegt, dass „Isolation tötet“. Es ist wissenschaftlich belegt, dass „der Zeitfaktor bei einem Herzinfarkt entscheidend“ ist. Die nackte Wahrheit ist aber nicht so. Im Falle eines Herzinfarkts in der Isolationszelle hätte ich nicht einmal die Möglichkeit gehabt, jemanden zu benachrichtigen…Ich werde bestraft, bevor es irgendeine Gerichtsverhandlung gegeben hat….Die einzige Wahrheit ist, dass ich als ein Journalist der einen Kampf für Rechte, Freiheiten und Demokratie führt, mein Recht auf Leben und mein Recht auf Gesundheit will."

Weitere Schikanen sind da fast schon Lappalien, z.b. dass er seine privaten Kleider nicht erhält und ebenso werden seit über vier Wochen seine privaten Aufzeichungen ihm vorenthalten. Deswegen verweigerte Mustafa den Hofgang.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, ihn gesundheitlich zu zermürben und letztendlich ihm seine poliitische Identiät zu rauben.

Die Aktivitäten für eine Haftunterbrechung und die notwenige medizinische Versorgung müssen deshalb weitergehen.
Das §§ 129a/129b- Verfahren selbst und vier weitere Männer wird erst im Frühjahr 2008 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnen.

Seine neue Adresse: Mustafa Atalay Hermann Herder Straße 8 79104 Freiburg
Post bitte auf englisch oder türkisch.

(entnommen vom www.tayad-committee.info vom 05.12.2007)

Mustafa Atalay wurde verlegt

Laut Information der Verteidigung von Mustafa Atalay, sei Mustafa Atalay, der auf Befehl der Bundesanwaltschaft Karlsruhe nach §129b am 15. November 2006 in der Rehaklinik in Bad Bevensen verhaftet wurde, diese Woche in das Strafvollzugskrankenhaus von Lingen verlegt worden.

Der 50-jährige Mustafa Atalay hatte drei Wochen vor seiner Verhaftung eine By-Pass Operation, wonach er in die Rehaklinik in Bad Bevensen worden war. Trotz seines Zustandes sah die Bundesanwaltschaft keine Hindernisse für eine Verhaftung und sperrte ihn in eine Einzelzelle der JVA-Hannover ein. Dort war Mustafa Atalay massiver Isolationshaft ausgesetzt. Aufgrund seines Zustandes konnte Atalay nicht einmal sein Recht auf Hofgang wahrnehmen. Darüber hinaus gab es während seiner Haftzeit in Hannover weitere Isolationsmaßnahmen wie Besuchsunterbindungen, willkürliche Nichtaushändigung von Zeitschriften, verspätete Aushändigung von Tageszeitungen.

Obwohl der Gefängnisarzt Teubner und die Universtätsfakültät von Hannover die Haftunfähigkeit und das hohe Herzinfarktrisiko von Atalay bescheinigten, wurde weiterhin die Verlegung in ein Krankenhaus hinausgezögert.

Erst nach wochenlangen Anstrengungen von Seiten der Verteidigung, von Menschenrechtsorganisationen, Abgeordneten und natürlich von Mustafa Atalay selbst, wurde die Verlegung in ein Krankenhaus akzeptiert.

Mustafa Atalays Adresse:

Mustafa Atalay
Justizvollzugskrankenhaus Lingen
Kaiserstr.5
49809 Lingen

(entnommen vom www.tayad-committee.info vom 28.07.2008)

Pressemitteilung: Generalbundesanwaltschaft verweigert herzkranken türkischen Untersuchungsgefangenen Verlegung ins Krankenhaus

Zur Weigerung der Generalbundesanwaltschaft, einen schwer herzkranken türkischen Untersuchungsgefangenen in ein Krankenhaus zu verlegen, erklärte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Ulla Jelpke:

Die Generalbundesanwältin sieht keine Veranlassung, einen todkranken Untersuchungsgefangenen in ein Krankenhaus zu verlegen. Dies wurde mir jetzt auf meine Nachfrage mitgeteilt.
Der linke türkische Journalist Mustafa Atalay war im November 2006 aufgrund eines Haftbefehls der Generalbundesanwaltschaft aus einer Reha-Klinik bei Uelzen verhaftet worden. Seitdem sitzt er im Hannoveraner Gerichtsgefängnis in Einzelhaft.
Gegen Atalay wird wegen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b StGB ermittelt. Anklage wurde noch nicht erhoben, damit gilt er nach dem Gesetz als unschuldig.
Im Gefängnis verschlechterte sich Atalays Gesundheitszustand dramatisch. Zwei von drei Bypässen sind verstopft. Außerdem leidet Atalay an den Folgen von fast 20-jähriger Haft und Folter als Oppositioneller in der Türkei. Der Hannoveraner Gefängnisarzt weigerte sich bereits Ende Mai, weitere medizinische Verantwortung für den Gefangenen zu übernehmen.
Der Fall eines in Antalya in Untersuchungshaft befindlichen Deutschen hat für erhebliches Medienecho gesorgt. Im umgekehrten Fall scheint es niemanden zu interessieren, wenn ein türkischer Untersuchungsgefangener in einem deutschen Gefängnis seiner elementaren Menschenrechte beraubt wird.
Die Weigerung, Mustafa Atalay gemäß einem Antrag seiner Anwälte die notwendige medizinische Versorgung durch Haftaussetzung oder Verlegung in ein Krankenhaus zu geben, ist ein Spiel mit dem Leben des Gefangenen. Angebliche Sicherheitsfragen dürfen nicht vor dem Schutz der Gesundheit stehen.

Ulla Jelpke
Mitglied des Deutschen Bundestages
Innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel: (030) 227 – 71 252
Fax: (030) 227 – 76 751
E-Mail: ulla.jelpke@bundestag.de
www.ulla-jelpke.de

(entnommen von www.tayad-committee.info am 12.07.2007)

»Sie spielen mit meinem Leben«

Bundesanwaltschaft läßt lebensbedrohlich erkrankten politischen Gefangenen nicht ins Krankenhaus

Von Nick Brauns
Artikel aus der Tageszeitung Junge Welt vom 12.07.2007

Obwohl sein Leben in akuter Gefahr ist, verweigert die Generalbundesanwaltschaft die Verlegung eines linken türkischen Journalisten aus dem Hannoveraner Untersuchungsgefängnis in ein Krankenhaus. Mustafa Atalay war nach einer Herzoperation im November 2006 in einer Reha-Klinik verhaftet worden. Die Generalbundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn nach §129b StGB wegen »Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung«. Konkret wird Atalay die Mitgliedschaft in der anatolischen Revolutionären Volksbefreiungsfront/Partei DHKP-C vorgeworfen.

Sie sehe in Übereinstimmung mit den behandelnden Ärzten keine Veranlassung für eine Haftunterbrechung oder Verlegung Mustafa Atalays in ein Krankenhaus, erklärte Generalbundesanwältin Monika Harms jetzt auf Nachfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Linksfraktion).

Der Gefängnisarzt hatte sich Ende Mai schriftlich geweigert, weitere medizinische Verantwortung für den Gefangenen zu übernehmen, nachdem zwei von drei Bypässen des Herzkranken verstopft waren. Zudem leidet Atalay an den gesundheitlichen Folgen von fast 20jähriger Haft und Folter in der Türkei.

Zwar sei es derzeit nicht erforderlich, den Inhaftierten in ein Krankenhaus einzuweisen, die Prognose sei jedoch unsicher, heißt es dagegen in einem jetzt vorliegenden widersprüchlichen Befund der Uniklinik Hannover. Langfristig müsse mit einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes und der Notwendigkeit medizinischer Eingriffe gerechnet werden. Hinter dem »menschenfeindlichen Eiertanz der Ärzte« sieht Atalays Anwalt Heinz-Jürgen Schneider »den langen Arm der Bundesanwaltschaft«. Seinem in Einzelhaft sitzenden Mandanten seien zwei Tabletten übergeben worden, die er bei einem akuten Anfall schlucken solle. »Sie spielen mit meinem Leben«, schrieb Atalay an Schneider.

In sieben Monaten durfte der Untersuchungsgefangene nur vier Besucher empfangen. Gegen ein Vorstandsmitglied der Gefangenenhilfsorganisation Tayad wurde vom Ermittlungsrichter Besuchsverbot erwirkt, da die Besuche »zur verdeckten Nachrichtenübermittlung« dienen könnten. Wie absurd dieser Vorwurf ist, wird durch die Tatsache deutlich, daß die 30minütigen Besuche nur hinter Trennscheibe und bei Überwachung durch Beamte des Landeskriminalamtes stattfinden können.

Atalay wird nicht behandelt

Der gesundheitliche Zustand des Journalisten Mustafa Atalay, der mit dem Vorwand der "Mitgliedschaft in der DHKP-C" verhaftet wurde, wird zunehmend ernster. Der Anwalt von Atalay fordert die Verlegung seines Mandanten ins Krankenhaus.

Mustafa Atalay wurde am 15. November 2006 mit dem Vorwand der Mitgliedschaft in der DHKP-C während seiner Behandlung im Rehabilitationszentrum in Bad Bevensen verhaftet. Trotz seiner akuten Gesundheitsprobleme wird er nicht in ein Krankenhaus verlegt. Mustafa Atalay (50), der zwei Wochen vor seiner Verhaftung wegen seines Herzleidens eine schwere By-Pass Operation durchstand, befindet sich seit seiner Unterbringung in der JVA Hannover in einer Einzelzelle. Wegen seines ernsten Zustandes kann er sein Recht auf eine Stunde Hofgang am Tag nicht wahrnehmen. Atalays Anwalt Dr. Jürgen Schneider, der unserer Zeitung hinsichtlich dieses Themas eine Erklärung abgab, betonte dass niemand das Recht besitze, mit Menschenleben zu spielen und forderte die unverzügliche Verlegung seines Mandanten in ein Krankenhaus. Rechtsanwalt Schneider erklärte, dass der Gefängnisarzt in schriftlicher Form die medizinische Verantwortung abgelehnt habe.

Schneider, der mitteilte, dass sein Klient strenger Isolationshaft ausgesetzt sei, fügte an, dass Atalay neben seinem Herzleiden an Bluthochdruck und Diabetes leide. Schneider erklärte, dass alle Bemühungen bisher vergeblich gewesen seien. Der Anwalt wies darauf hin, dass seinem Mandanten die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen werde, dass es jedoch noch keine Anklage gäbe und sein Mandant somit aus gesetzlicher Sicht als unschuldig zu betrachten sei. Rechtsanwalt Schneider, der betonte, dass Sicherheitsfragen nicht vor dem Schutz der Gesundheit stünden, erinnerte an das internationale Gesetz, in dem es heisst "jeder, dem seine Freiheit entzogen ist, muß menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde behandelt werden". Atalay, der nach dem Putsch von 1980 verhaftet wurde und ca. 20 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbrachte, war am 15. November 2006 auf Befehl der Generalbundesanwaltschaft während seiner Behandlung im Krankenhaus verhaftet worden.

04. Juli 2007, Yeni Özgür Politika

Medieninformation zur Situation von Mustafa Atalay

Trotz verstopfter Bypässe keine Haftunterbrechung für herzkranken türkischen Untersuchungsgefangenen in Hannover - Keine Menschenrechte für einen „Terroristen“?

Viel Aufmerksamkeit für einen Deutschen im türkischen Knast, aber nicht umgekehrt

Seit November 2006 befindet sich mein Mandant Mustafa Atalay in Untersuchungshaft in Hannover. Ihm wird Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Anklage ist noch nicht erhoben, er gilt nach dem Gesetz als unschuldig.
Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung war Herr Atalay nach überstandener Herzoperation in einer Reha-Klinik in Niedersachsen. Von dort wurde er in das Untersuchungsgefängnis in Hannover gebracht. Dort sitzt er seither in strenger Isolationshaft ohne eine zweite Person in der Zelle und ohne Deutschkenntnisse .Seine Gesundheit ist, auch durch eine lange Haft als politischer Gefangener in der Türkei mit Foltererfahrungen, stark angegriffen. Neben seinen Herzproblemen leidet er an zu hohem Blutdruck, posttraumatischen Störungen und Diabetes.

In den letzten Wochen hat sich Mustafa Atalays Gesundheitszustand dramatisch verschlechtert.

Zwei von drei Bypass-Zugängen sind verstopft. Der Haftarzt der Justizvollzugsanstalt Hannover hat schriftlich am 29.5.07 die weitere medizinische Verantwortung abgelehnt.

Von seinen Anwälten ist eine Haftunterbrechung und die Verlegung in ein ziviles Krankenhaus gefordert worden. Herr Atalay selbst hat sich mit (englischsprachigen) Schreiben u.a. an Kanzlerin Merkel, den niedersächsischen Justizminister und das Anti-Folter-Komitee des Europarates gewandt. Bis auf Ausführungen nur zur Untersuchung in die Medizinische Hochschule Hannover ist aber nichts passiert. Er sitzt weiter.

„Sicherheitsfragen“ stehen nicht vor dem Schutz der Gesundheit. Ist jemand schwer erkrankt, muss er die ärztlich notwenige Versorgung erhalten. Es darf nicht mit dem Leben gespielt werden. Mustafa Atalay muss in ein Krankenhaus verlegt werden.

Jeder, dem seine Freiheit entzogen ist, muß menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde behandelt werden.
Art. 10 Absatz 1 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Rechtsanwalt Dr. Heinz Jürgen Schneider

(entnommen von www.tayad-committee.info vom 04.07.2008)

DER DEUTSCHE STAAT MÖCHTE EINEN POLITISCHEN GEFANGENEN DEM TOD ÜBERLASSEN!

Mustafa Atalay wurde 26 Tage nach einer schwierigen Herzoperation ins Gefängnis verlegt und befindet sich seitdem in einer Isolationszelle. Sogar der Gefängnisarzt lehnt die Verantwortung für ihn ab.

DER DEUTSCHE STAAT MÖCHTE EINEN POLITISCHEN GEFANGENEN DEM TOD ÜBERLASSEN!

Mustafa Atalay wurde als ein revolutionär-demokratischer Journalist 1980 in der Türkei verhaftet und verbrachte 20 Jahre seines Lebens im Gefängnis. Im Gefängnis wurde er gefoltert. Hinterher stellte er in der BRD einen Asylantrag, welcher akzeptiert wurde und er politisches Asyl erhielt.

Der 50 jährige Mustafa Atalay wurde am 19. Oktober 2006 in Berlin Bypass operiert und am 15. November 2006 in der Rehabilitationsklinik in Bad Bevensen auf Befehl der Generalbundesanwaltschaft verhaftet und in das Hannover Gefängnis gesperrt. Seitdem befindet sich Mustafa Atalay 23 Stunden am Tag in einer Einzelzelle und seine gesundheitliche Verfassung verschlechtert sich von Tag zu Tag. Nun, knapp 7 Monate nach der Bypass Operation, die durchgeführt wurde, um die Verstopfungen der Herzgefäße zu beseitigen, hat die Universitätsklinik von Hannover erneut Verstopfungen der Herzgefäße festgestellt. Sogar der Gefängnisarzt lehnt die Verantwortung für ihn ab.

Die Verstopfungen der Herzgefäße traten erst im Gefängnis wieder auf. Es ist gewiss, dass seine Leiden zunehmen werden, solange er sich im Gefängnis befindet.

Was ist das für eine Doppelmoral?
Der Aufschrei der ausbrach, als ein deutscher Jugendlicher in der Türkei verhaftet wurde, sorgte in allen Zeitungen für Schlagzeilen und unzählige Personen und Organisationen, allen voran der deutsche Staat, forderten seine Freilassung; während kranke Gefangene in der BRD in Isolationszellen gesperrt und dem Tod überlassen werden. Was versucht der deutsche Staat zu verbergen? Die Universitätsklinik von Hannover, Gefängnisangestellte und der Gefängnisarzt erklären, dass Mustafa Atalay in einem zivilen Krankenhaus behandelt werden muss und der deutsche Staat sieht dem Sterben Mustafa Atalays schweigend zu!

Für alle negativen Entwicklungen werden alle staatlichen Ministerien, die das Schweigen vorziehen, allen voran die Generalbundesanwaltschaft, verantwortlich sein.

Wir rufen die demokratische Öffentlichkeit, die den Menschenrechten Wert beimisst, dazu auf, Mustafa Atalay in dieser Sache zu unterstützen und aktiv zu werden, damit die erforderlichen Schritte unternommen werden.

Mustafa Atalay muss für seine Behandlung im Krankenhaus unverzüglich freigelassen werden!

Tayad Komitee
03.Juli 2007

Für Protestnoten:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30; 76135 Karlsruhe
Tel.: 0721 - 81 91 0; Fax: 0721 - 81 91 59 0
e-mail: poststelle@generalbundesanwalt.de

Adresse von Mustafa Atalay:

Mustafa Atalay
Schulenburger Landstraße 145
30165 Hannover

Brief von Mustafa Atalay an die Öffentlichkeit

Werte Damen und Herren,

ich bin ein Gefangener in Hannover.
In der Türkei wurde ich Folterzentren (Polizeipräsidien) durch Polizisten und Soldaten gefoltert. Deswegen leide ich an gesundheitlichen Problemen.
Ich muss 5 Tabletten (für mein Herz, Cholesterin, Bluthochdruck) pro Tag zu mir nehmen. Vor 7 Monaten haben mir Ärzte in einem Krankenhaus By-Pässe in meinem Herz gelegt. Nur 26 Tage nach dieser Operation wurde ich im Krankenhaus festgenommen. Ich kann nur 3 Minuten gehen. Während des Tages vergesse ich eine Menge. Ich habe Schmerzen in meinem Herz und am Körper.

Wo sind die Menschenrechte?
Ist das Gerechtigkeit?
Das ist undemokratisch!

Ich befinde mich in Isolationshaft im Hannover Gefängnis. Isolationshaft bedeutet Folter. Ich kann hier zu niemandem sprechen. Ich befinde mich ausschließlich in der Isolationszelle. In dieser Zelle gibt es kein Sonnenlicht und keine Luft.

Dies ist Folter!
Die Isolationsfolter muss enden!
Ich fordere Menschenrechte und Gerechtigkeit!
Beendet die Isolationshaft!
Ich fordere die Verlegung in ein Krankenhaus!

Ich lade Sie ein, mich hier zu besuchen und meine Isolationszelle zu sehen. Sehen sie selber, dass es ein Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt.

Ich fordere Gerechtigkeit!
Ist das Gerechtigkeit?
Sind das Menschenrechte?

Mustafa Atalay
Schulenburger Landstraße 145
30165 Hannover

(entnommen von www.tayad-committee.info vom 04.07.2007)

Politische Verfolgung nimmt europaweit zu: Internationale Repression mittels Anti-Terror-Gesetze

Spätestens seit dem 11. September 2001 sollten es eigentlich auch die letzten Zweifler kapiert haben, dass der Kapitalismus keine bessere Seite hat, nicht gerecht sein kann, und erst recht nicht menschlich. Dieses zeigt sich nicht nur durch die Angriffskriege gegen Afghanistan oder Irak, bei denen hunderttausende Menschen ermordet wurden, sondern ebenfalls in der massiv verschärften Verfolgung politisch Oppositioneller; allen voran der Revolutionäre.

Wie in allen imperialistischen Staaten wird auch in der BRD der Repressionsapparat weiter ausgebaut, die Gesetze zur Verfolgung von politischen Oppositionellen verschärft. Dies geschieht ziemlich parallel zu den übrigen EU-Mitgliedstaaten, wo in den vergangenen Jahren „Anti-Terror-Gesetze“ eingeführt oder ausgearbeitet wurden. Auch die sogenannte „Schwarze Liste“, auf der die dem Imperialismus unliebsamen Personen und Organisationen aufgelistet sind und von den USA entworfen wurde, ist in ähnlicher Form von der EU übernommen worden. Obwohl die Anschläge vom 11. September offiziell Islamisten zugeordnet werden, sind in den „Schwarzen Listen“ eine ganze Reihe marxistisch-leninistischer Organisationen zu finden. Und die Praxis sieht nicht ganz anders aus. Durch die systematisch geschürte Angst vor dem „Terror“ wurde in der BRD 2002 im Rahmen der sogenannten „Terrorbekämpfung“ der Gesetzesparagraph §129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) durch §129b ergänzt. Auch bei dem Anti-Terror-Paragraphen §129b handelt es sich, wie auch bei §129a, um einen Paragraphen, der die elementarsten Rechte und Freiheiten außer Kraft setzt und dem Staat dazu dienen soll, organisatorische Strukturen zu durchleuchten und zu kriminalisieren. Der Unterschied zu §129a besteht lediglich darin, dass §129b für ausländische Organisationen vorgesehen ist.

Dass die internationale Zusammenarbeit im „Kampf gegen den Terror“ fast reibungslos funktioniert, konnten wir bereits am 1. April 2004 beobachten. In Italien, Belgien, Holland, Türkei und Deutschland wurden zeitgleich Razzien durchgeführt, etliche Objekte durchsucht und letztendlich an die 90 Personen verhaftet. Was als „Schlag gegen die DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front)“ verkündet wurde, entpuppte sich im Laufe der Monate als ein groß- und stümperhaft angelegtes Komplott, basierend auf gefälschten Dokumenten. Lediglich 2 der Verhafteten wurden 2006 für schuldig gesprochen: Avni Er und Zeynep Kilic. Diese beiden Gefangenen erhielten in Italien Strafen zwischen 5 und 7 Jahren.

Nach den Repressionsmaßnahmen in Dänemark, bei der die Organisation „Oproar“ (Rebellion) wegen ihrer Unterstützung der FARC (Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens) und der PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas) kriminalisiert wurde, setzte sich die Repression in der EU u.a. mit den politischen Prozessen in Belgien fort, wobei 4 der 11 Angeklagten; Musa Asoglu, Sükriye Akar, Bahar Kimyongür und Kaya Saz ende 2006 wegen Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu Haftstrafen bis zu 8 Jahren verurteilt wurden. Bei den Prozessen wurde eindeutig erklärt, dass die DHKP-C in der Türkei einen bewaffneten Kampf führe und jegliche Unterstützungsbetätigung verboten sei. Sowohl in Dänemark, als auch in Belgien werden somit Organisierungs- und Meinungsfreiheit aufgehoben und sogar die demokratische Betätigung gegen reaktionäre und faschistische Regime unter Strafe gestellt.

Dasselbe lässt sich auch für die BRD sagen. Mittels des oben erwähnten §129b führten die deutschen Behörden vom 15. – 28. November 2006 eine bundesweite Razzienwelle durch. Insgesamt 59 Objekte wurden durchsucht. 4 Personen; Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Hasan Subasi und Devrim Güler, wurden während der Razzien verhaftet. Auch ihnen wird die Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen. Momentan befinden sich alle 4 Gefangenen in Untersuchungshaft, z.T. unter schwersten Isolationsbedingungen. Besonders die Situation des 50 jährigen Mustafa Atalay ist ernst, da er nur 2 Wochen nach einer Bypass-Operation im Rehabilitationszentrum bei Bad Bevensen verhaftet und umgehend in eine Einzelzelle der JVA Hannover gesperrt wurde. Diese 4 Gefangenen befinden sich lediglich aufgrund von Aussagen eines Polizeispitzels in Haft, welcher sowohl im Auftrag des türkischen Geheimdienstes MIT als auch im Auftrag des Bundesnachrichtendienstes BND gearbeitet hat.

Während die Repression europaweit zunimmt und auf internationaler Ebene in Kollaboration mit faschistischen Regimen wie dem Staatsapparat der Türkei umgesetzt wird, steigt die Notwendigkeit der internationalen und revolutionären Solidarität um ein Vielfaches an.
Die „Anti-Terror-Gesetze“ und „Schwarzen Listen“ dienen dazu, den berechtigten Kampf gegen Faschismus und Imperialismus zu kriminalisieren und somit zu isolieren.

Durchbrechen wir die Isolation durch vertstärkte Solidarität!
Weg mit den „Anti-Terror-Gesetzen“ und „Schwarzen Listen“!
Repression kann uns nicht einschüchtern!

Tayad Committee

[erschienen in der Jungen Welt 18.März Beilage der Roten Hilfe]

Resolution in Stuttgart

Am 11.2. fand in Stuttgart eine Diskussionsveranstaltung zu den Angriffen auf demokratische Rechte durch sogenannte "Antiterrorgesetze" statt. Die Veranstaltung wurde von 50 bis 60 Teilnehmern besucht.
In der Einladung zur Veranstaltung hieß es:

"Seit dem 21. Oktober 2006 wurden mehrere Treffpunkte von Linken in Stuttgart durchsucht. Am 21. Oktober 2006 waren es die Räumlichkeiten des Sozialen Zentrums Subversiv. Am 28. November folgte die Durchsuchung des Anatolischen Kultur- und Kunstvereins in der Schlossstraße. Zuletzt wurden die Räumlichkeiten des Mesopotamischen Kulturzentrums am 10. Januar 2007 gestürmt. (1)

Jedes Mal drangen Dutzende mit Schlagstöcken, Helmen und Schildern ausgerüstete Polizeibeamte in die Räumlichkeiten der Vereine ein, die Listen der Vereinsmitglieder wurden mitgenommen, Computer und wichtige Dokumente beschlagnahmt. Gleichzeitig wurden Wohnungen durchsucht und Leute von ihrem Arbeitsplatz weggeholt."

Die Referenten, u.a. Manfred Hörner, Rechtsanwalt aus Nürnberg, informierten in ausführlichen Vorträgen zu den Hintergründen und Zweck sowie zur weiteren Entwicklung und dem gegenwärtigen Stand verschiedener Seiten staatlicher Repression in Zusammenhang mit den Antiterrorgesetzen. Diese richtet sich gegen fortschrittliche und revolutionäre Bewegungen und Organisationen. Das wurde an einer Reihe von Beispielen erläutert und auch in Rahmen aktueller Erfahrungen in Zusammenhang mit der Münchner Sicherheitskonferenz - Durchsuchung von Reisebussen (2) - gebracht.

Auf dieser Veranstaltung wurde folgende Resolution verabschiedet:

"An die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und an die Regierung Baden Württembergs

Die ca. 50 heute am 11.02.2007 im Anatolischen Kunst und Kulturhaus Stuttgart Versammelten, Deutsche und Ausländer aus 13 Organisationen und Einzelpersonen, protestieren entschieden gegen die willkürliche Durchsuchung, Beschlagnahmung von Materialien und Verwüstung des Anatolischen Kunst- und Kulturhauses und der anderen 58 Räume der anatolischen Föderationen Deutschland, sowie gegen das Aufsuchen ihrer Mitglieder zu Hause und am Arbeitsplatz, die Verhaftungen, das Anlegen von Handschellen sogar an Kindern durch die Polizei, und gegen die Isolationshaft des Herzkranken Mustafa Atalay in Hannover.

Gemeinsam treten wir ein für Frieden und demokratische Rechte international und in Deutschland sowie für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben der Menschen, und wir haben in dieser Absicht schon einige Aktionen gemeinsam durchgeführt. Dies sind für uns wesentliche Schritte zur Völkerverständigung und zum Frieden.

Willkürmaßnahmen wie gegen die Anatolische Föderation sind zutiefst undemokratisch und vergiften das Klima. Sie sind dazu geeignet, eine Stimmung von Misstrauen und Angst unter Nachbarn und Kollegen und gegen die Solidarität von unten zu schaffen.

Schikanen und Repressalien gegen die Flugblattverteilung eines Bündnisses von Porschearbeitern, gegen die Montagsdemonstranten, gegen das soziale Zentrum Subversiv, die Verbreitung antifaschistischer Symbole wie das durchgestrichene Hakenkreuz, der Abriss des selbst verwalteten Jugendhauses in Degerloch, Gewaltmethoden gegen progressive politische Flüchtlinge, Entzug des politischen Asyls oder sogar der Staatsbürgerschaft wegen politischer Aktivitäten, Einschüchterungsmaßnahmen gegen Kriegsgegner, usw. werden seit 2001 verstärkt angewandt. Dagegen können z.B. diese Woche Neofaschisten ungehindert in Stuttgart ein Konzert machen. (3) Peter Hartz hat unzählige Arbeitslose, Arbeiter und Angestellte betrogen und bleibt vor Gericht so gut wie ungeschoren.

Wir lassen uns nicht spalten in Deutsche und Migranten oder in Leute die jetzt schon protestieren oder Menschen die morgen ihre demokratischen Rechte nutzen.

Wir fordern Sie auf, die Willkürmaßnahmen gegen die Anatolische Föderation sofort einzustellen, die betroffenen Vereine zu entschädigen und Mustafa Atalay sofort freizulassen.

Wir fordern die Rücknahme der gesetzlichen Grundlagen, die all dies ermöglicht haben, sowie das Verbot der Neofaschisten und sagen NEIN zum Antiterrorgesetz in Deutschland und international."

(1) Siehe auch:
- Erklärung des "Subversiv" zur Hausdurchduchung am 21.10.
http://subversiv.fasthoster.de/hausdurchsuchung.htm
- Erklärung Erklärung zum Polizeiauftritt bei der Montagsdemo Hannover
am 22. Jan. 2007
http://www.gegen-sozialabbau.de/downloads/erkl_pol.pdf
- Erklärung der Anatolischen Föderation zu den Hausdurchsuchungen
http://www.anadolufederasyonu.de/erklaerung+M5f4b64d8754.html

(2) Siehe auch:
http://de.indymedia.org/2007/02/168258.shtml
http://de.indymedia.org/siko/
http://www.imi-online.de/2007.php3?id=1493
http://www.imi-online.de/download/JW-SiKo2.pdf

(3) Siehe auch:
http://kehrwochen.ke.ohost.de/index.php?option=com_content&task=view&id=30&Itemid=1
http://www.trueten.de/permalink/Stuttgart_gegen_Repression.html

Der deutsche Staat muss Rechenschaft für seinen Staatsterror ablegen

Unsere Erklärung hinsichtlich der Razzien und Verhaftungen in verschiedenen Städten Deutschlands am 15.- und 28. November 2006.

Der deutsche Staatsterror hat sich mit der Verhaftung am 15. November 2006 im Rehabilitationszentrum von Bad Bevensen in der Nähe bei Uelzen und den darauffolgenden Razzien- und Verhaftungswellen in verschiedenen Städten Deutschlands am 28. November 2006 gezeigt, wobei mehrere Unternehmen, demokratische Einrichtungen und Familienwohnungen gestürmt, dutzende Personen festgenommen und 4 Personen verhaftet wurden.

Mustafa Atalay wurde am 15. November in Bad Bevensen während seiner Behandlung verhaftet. Ahmet Düzgün Yüksel wurde am 27. November in Köln, Devrim Güler wurde am 28. November in Heidelberg und Hasan Subasi wurde ebenfalls am 28. November in Berlin verhaftet. Diese verhafteten Personen sollen nach dem Paragrafen § 129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terrorsitischen Vereinigung) des deutschen Strafgesetzbuches verurteilt werden. Diese Verhaftungen basieren auf Aussagen eines Agenten und Polizeispitzels, welcher sowohl im Namen der Türkei als auch im Namen Deutschlands arbeitete.

Hinsichtlich dieses Themas möchten wir zunächst auf Mustafa Atalay und seine gesundheitliche Verfassung eingehen und das wahre Gesicht des deutschen Staates aufzeigen. Der Journalist Mustafa Atalay wurde aufgrund seines Kampfes für Demokratie am 12. September 1980 während des Militärputsches in der Türkei verhaftet und ins Gefängnis gesperrt. Mustafa Atalay, der daraufhin annähernd 20 jahre in Haft verbrachte wurde in dieser Zeit unzählige Male gefoltert und leidet heute aufgrund dieser Folter an ernsthaften gesundheitlichen Problemen.

Laut der Erklärung der Bundesstaatsanwaltsschaft werde „seit 2003 nach ihm gefahndet“. Dies ist nichts weiter als eine lächerliche und erfundene Behauptung. Denn Mustafa Atalay ist in der BRD polizeilich gemeldet, besitzt einen Aufenthaltsort und begibt sich aufgrund von gesetzlichen und medizinischen Angelegenheiten regelmäßig in Ämter und Krankenhäuser. Die Polizei hat Mustafa Atalay, nach dem „seit 2003 gefahndet werde“, nicht ein einziges Mal in seiner Wohnung aufgesucht!
Mustafa Atalay ist 50 jahre alt und wurde, wie oben geschildert, in einem Krankenhaus verhaftet. Er befand sich wegen einer schwierigen By-Pass Operation im Krankenhaus. Und jedeR, die/der etwas von Medizin versteht, wird wissen, dass nach einer solchen Operation eine mehrmonatige Rehabilitierungs- und Behandlungszeit notwendig ist. Aber Mustafa Atalay wurde ca. zwei Wochen nach seiner Operation verhaftet. Nach seiner Verhaftung wurde Mustafa Atalay in eine Einzelzelle der JVA Hannover gesperrt und ihm wurde die Gefängniskleidung aufgezwungen. Mustafa Atalay, der gegen die Gefängniskleidung Widerstand leistete, protestierte gegen diese Situation indem er es ablehnte, am Hofgang teilzunehmen. Die Gefängnisleitung unterließ es daraufhin, ihm weiterhin diese Kleidung aufzuzwingen.
Nach dieser Verhaftung machen wir uns ernsthafte Gedanken um die Gesundheit von Mustafa Atalay und verspüren den Drang danach, den deutschen Staat zu fragen, was eine solche Verhaftung zu bedeuten hat. Wir fragen: „Was sind die wahren Gründe für die Lügen und diese unmenschlichen Praktiken?“ Wir fordern eine Erklärung!

Und kommen wir zu weiteren Lügen des deutschen Staates und gehen auf die Razzien in Süd Deutschland ein. Wie bereits die deutsche Presse betonte, wurden am 28. November 2006 dutzende Wohnungen, Einrichtungen und Unternehmen in Süd Deutschland gestürmt. Und die deutsche Polizei hat diese Razzien damit begründet, dass nach dem Rechtsanwalt Ahmet Düzgün Yüksel gesucht werde. Dabei wurde der Rechtsanwalt Ahmet Düzgün Yüksel bereits am 27. November, also einen Tag vor den Razzien, in Köln verhaftet.
Und indem wir ein Beispiel aus Ost Deutschland geben, werden wir eine weitere Lüge des deutschen Staates offenlegen. Nach Hasan Subasi, der in Berlin wohnt und seinen Platz im Kampf für Demokratie eingenommen hat, wurde ebenfalls seit langer Zeit erfahndet. Dabei wurde Hasan Subasi aufgrund der Schwierigkeiten der deutschen Bürokratie (insbesondere für Ausländer) durch die deutschen Behörden von einem Amt zum nächsten geschickt und hatte einen gesetzlichen Wohnsitz in Berlin.
Wie möchte der deutsche Staat die Terrorisierung von so vielen Menschen und ihren Einrichtungen erklären fragen wir und wiederholen: „Was sind die wahren Gründe für die Lügen und diese unmenschlichen Praktiken?“ Wir fordern eine Erklärung!

Da der deutsche Staat nicht die Wahrheit sagen wird, werden wir es tun;
Jede der Personen führt in der BRD einen Kampf für Demokratie. Jedes Unternehmen, jede Einrichtung und jede Wohnung sind Orte von Menschen, die ihren Platz im Kampf für die Demokratie haben. Jede dieser Personen kämpft gegen die Ausbeutung der Arbeitskraft, gegen Rechtsraub, gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Jede dieser Personen stellt sich gegen die unter Massaker geführten imperialistischen und zionistischen Kriege im Irak, Afghanistan, Libanon und Palästina.

Und wenn der deutsche Staat es ernst meinen sollte, wenn er sagt, dass er das Problem der Arbeitslosigkeit lösen wolle, dann würde er die wahren Gründe für die Probleme suchen, anstatt die Menschen mit migrantischem Hintergrund dafür auf die Zielscheibe zu setzen. Oder wenn es „Kampf gegen den Terror“ heißt, dann würde er nicht die revolutionär, demokratischen Menschen angreifen, sondern aufhören, mit wahren Terroristen wie Bush oder Olmert zusammenzuarbeiten.

Der deutsche Staat, der nach dem 11. September 2001 die „passende“ Athmospäre ausnutzte und sich des Vorwandes des „Kampfes gegen den Terror“ bediente und dabei die Paragraphen § 129 und § 129a gegen inländische Organisationen mit dem § 129b gegen ausländische Organisationen im Jahr 2002 ergänzte, legt offen, wie „demokratisch“ er wirklich ist.
Indem die nach dem 11. September systematisch hervorgerufene Angst und Hysterie in der Gesellschaft ausgenutzt und der Gesetzesparagraph § 129b verabschiedet wurde, schuf sich der deutsche Staat das Recht, jeden kriminalisieren zu können, die/der entgegen den Interessen des deutschen Staates denkt und handelt. Die Tatsache, dass der deutsche Staat die eigenen ArbeitnehmerInnen der Ausbeutung der Arbeitskraft durch Monopole aussetzt, den Rassismus stärkt und die Türen der Parlamente für rechtsextreme Parteien wie die NPD öffnet und seine Soldaten nach Afghanistan, in den Kongo oder zur Verteidigung Israels in den Libanon entsendet und somit die ursprüngliche Verteidigungsarmee in eine Besatzungsarmee umwandelt, zeigt eindeutig, dass seine Haltung gegen die unterdrückten Völker gerichtet ist.

Und der deutsche Staat, der sich selbst als einen „Rechtsstaat“ präsentiert, überträgt seine dunkele Vergangenheit in die heutige Zeit, indem er revolutionär, demokratische Menschen und Einrichtungen angreift, die sich gegen die oben genannten Angriffe stellen.
Dieser Staat sperrt einen schwerkranken Menschen in eine Isolationszelle nur anhand von Aussagen eines Polizeispitzels. Dieser Staat produziert Lügen, um Menschen festzunehmen und zu verhaften und in jedem gestürmten Ort Terror zu verbreiten.

Aber dieses Spiel wird hiermit nicht enden! Es gibt genügend Menschen und Organisationen, die das wahre Gesicht dieses schmutzigen Spiels aufdecken werden.

Dies ist unser Aufruf an die revolutionär, demokratische Öffentlichkeit, an alle progressiven Menschen und Einrichtungen und alle, die Wert auf Menschenrechte legen:

Der Kampf für Demokratie kann nicht mit einem Terrorstempel versehen werden. Wir rufen dazu auf, sich gegen die undemokratischen Praktiken, Razzien und Verhaftungen des deutschen Staates in Bewegung zu setzen.
Wir rufen dazu auf, die Gesetzesparagraphen § 129, §129a und § 129b des deutschen Strafgesetzbuches zu dechiffrieren und gegen diese Paragraphen, die gegen das Volk gerichtet sind, anzukämpfen.

Alle Verhafteten müssen unverzüglich freigelassen werden!
Der Kampf für Demokratie ist kein Terrorsimus!

Tayad Komitee
09. Dezember 2006

29.03.2008

Freiheit für Mustafa Atalay!

Am Samstag, den 31 März fand eine Kundgebung für Mustafa statt, die getragen wurde von Tayad, dem Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen und unterstützt von der Ortsgruppe Hannover der Roten Hilfe.
Über 30 überwiegend türkische Menschen waren aus Berlin, Hamburg und Hannover gekommen.
Am 15. November 2006 veranlasste die Bundesanwaltschaft die Festnahme von Mustafa Atalay während seiner Behandlung im Rehabilitationszentrum in Bad Bevensen. Festgenommen wurden 2 Wochen später 3 weitere Männer. Vorgeworfen wird ihnen "Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung" (§ 129a und des § 129b). Die Verhaftungen basieren auf Aussagen eines Polizeispitzels, welcher sowohl im Auftrag des türkischen Geheimdienstes MIT als auch im Auftrag des Bundesnachrichtendienstes BND gearbeitet hat. Am 28. November wurden in gleichem Zusammenhang in verschiedenen Städten 59 Wohnungen, Büros und Vereine durchsucht, unter anderen auch das Büro der türkischstämmigen Anwältin V.Yücel.
Die Verhaftungswelle gegen die kurdische und türkische Linke hält weiter an, so wurde z.B. Mitte März ein weiterer anatolischer Aktivist in Hemmingen bei Stuttgart verhaftet. Dabei wurde eine Druckerei durchsucht, wo die linke Zeitschrift Yürüyüs (Marsch) hergestellt und die gesamte Exemplare beschlagnahmt wurden.
Insgesamt wurden in Westeuropa über 120 türkische RevoltionärInnen verhaftet, denn das türkische Regime drängt verstärkt auf Auslieferung in ihr Folterland. Zu den Hintergründen der internationalen Repression steht Genaueres in der Sonderbeilage der Roten Hilfe zum 18.März.
Mustafa Atalay, ein linker Journalist, wurde wegen seiner Gesinnung fast 20 Jahre im Gefängnis weggesperrt. Er wurde während dieser Zeit unzählige Male gefoltert und leidet heute aufgrund dieser Folter an ernsthaften gesundheitlichen Problemen wie einer kaputten Wirbelsäule und posttraumatischen Störungen. Aufgrund seines Kampfes für Demokratie war er am 12. September 1980 während des Militärputsches der Nato in der Türkei verhaftet worden.
In der Bundesrepublik Deutschland war Mustafa Atalay polizeilich gemeldet und war unter anderem wegen Aufenthaltsangelegenheiten den zuständigen Ämtern wohlbekannt. Er hatte einen festen Wohnsitz und aufgrund seines Gesundheitszustandes war er immer wieder in Behandlung.
Mustafa Atalay ist 50 Jahre alt, er befand sich wegen einer schwierigen Bypassoperation im Krankenhaus in Bad Bevensen. Etwa zwei Wochen nach seiner Operation, noch in der notwendigen Rehabilitations- und Behandlungszeit, wurde er von Beamten des Bundeskriminalamt verhaftet.
Nach seiner Verhaftung wurde Mustafa Atalay in eine Einzelzelle der JVA Hannover gesperrt und befindet sich auf der Sicherheitsstation in Isolationshaft. Er hat folglich keinen Kontakt zu anderen Gefangenen. Verständigen kann sich nur auf türkisch und in gebrochenen Englisch.
Der erste Besuch ist erst nach zwei Monaten genehmigt worden und er hatte bisher insgesamt nur zwei innerhalb 5 Monaten. Weitere Anträge bleiben entweder unbearbeitet, werden auf die lange Bank geschoben oder verboten. Die Besuche müssen mit dem BKA abgesprochen werden und finden mit Trennscheibe und unter polizeilicher Überwachung statt.
Zensur: Gewisse linke türkische Zeitschriften erhält er nicht, obwohl sie in der Bundesrepublik und selbst in der Türkei erlaubt sind.
Morgens um 6 Uhr wird er zum Einzelhofgang gezwungen, den er aber wegen seines angegriffenen Gesundheitszustandes nicht wahrnehmen kann.
Selbst die medizinische Abteilung der Anstalt befürwortet auf Grund eines Gutachtens wegen posttraumatischen Störungen die Verlegung Mustafas entweder in die Anti-Foltereinrichtung in Berlin oder in das Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt Hamburg.
Die verantwortlichen Stellen lehnen dies aber ab und deshalb fordern wir, dass Mustafa raus aus dem Gefängnis und in eine Einrichtung kommen muss, die seine gesundheitliche Rehabilitation garantiert.
Was tun?
Die Knastkundgebung am 31 März sollte über die schlechte Situation informieren, um so Mustafas Bedingungen zu verbessern. Adressaten u.a. waren die Angehörigen der Gefangenen und die Medien. Die Kundgebung fand während der Besuchszeiten statt, nur wurde keine einzige BesucherInnen gesichtet. Wurde der gesamte Besuch umgeleitet? Wie auch immer, es sollte nichts nach draußen dringen. Da passt es natürlich auch, dass der Einsatz von einem Megafon von der anwesenden Polizei untersagt wurde!
Das Neue Deutschland berichtet zwar am Vortrag, aber sonst hielten die Medien sich zurück, obwohl JournalistInnen von Hürriyet und von der Neuen Presse Hannover Fotos von der Kundgebung machten, aber nicht veröffentlichten. Nachrichtensperrsperre, dieses Schweigen aber zementiert die Isolation von Mustafa!
Es steht weiterhin an, mit allen Kräften Mustafas Haftbedingungen öffentlich zu machen, um so seine Situation zu verbessern:
Mustafa muss sofort aus den Knast, um sich gesundheitlich zu rehabilitieren!

Für die Abschaffung des & 129, 129a und 129b!
Alle Verhafteten müssen unverzüglich freigelassen werden!
Der Kampf für Demokratie ist kein Terrorismus!

Wolfgang, Redakteur beim Gefangenen Info

Aktuelle Situation von Mustafa Atalay weiterhin kritisch - er muß Haftverschonung für seine Gesundheitsbehandlung erhalten

Schon mehrfach hat die Rote Hilfe Zeitung über den „Fall“ Mustafa Atalay berichtet. Der türkische Journalist befindet sich wegen des Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft.

Atalay war in der Türkei lange Jahre in Haft und hat schwere Folterverletzungen erlitten. 2000 erhielt er als politischer Flüchtling in der BRD Asyl. 2006 erlitt er einen Herzinfarkt, ihm wurden drei Bypässe gelegt. Im November desselben Jahres wurde ein Haftbefehl gegen ihn vollstreckt, während er sich in einer niedersächsischen Reha-Klinik befand. Er kam in den Sicherheitsbereich der JVA Hannover. Unter den dortigen strengen Isolationsbedingungen verschlechterte sich sein Gesundheitszustand rapide. Im Sommer 2007 waren zwei von drei gelegten Bypässen wieder verstopft. Der Anstaltsarzt lehnte die weitere medizinische Verantwortung ab.

Zwischenzeitlich war Öffentlichkeit zu diesem Vorgang organisiert worden. Medien, Bundestagsabgeordnete und auch das Bundeskanzleramt waren involviert. Während die Verteidiger eine Haftunterbrechung aus gesundheitlichen Gründen beantragten, bewegte sich die Justiz nur teilweise: Der Gefangene wurde im August 2007 in das Justizvollzugskrankenhaus in Lingen/Emsland verlegt.

Eine Verbesserung der Situation konnte dadurch aber nicht entstehen. Die Isolationshaft (Einzelunterbringung, Einzelhofgang etc.) wurde strikt fortgesetzt. Eine Behandlung der Herzkrankheit erfolgte „konservativ“ durch die Verabreichung von fünf täglichen Medikamenten. Das schwere Posttraumatische Belastungssyndroms wegen der Folter wurde seit der Festnahme überhaupt nicht therapiert (in Freiheit gab es sie).

Mustafa Atalay schrieb zu seiner Situation an die Öffentlichkeit:

Unter der Isolationsfolter habe ich meine Gesundheit vollends eingebüßt, das bedeutet großes Risiko!...Unter den Bedingungen der Isolation kann ich meine Gesundheit nicht wiedererlangen....Es ist wissenschaftlich belegt, dass „Isolation tötet“. Es ist wissenschaftlich belegt, dass „der Zeitfaktor bei einem Herzinfarkt entscheidend“ ist. Die nackte Wahrheit ist aber nicht so. Im Falle eines Herzinfarkts in der Isolationszelle hätte ich nicht einmal die Möglichkeit gehabt, jemanden zu benachrichtigen...Ich werde bestraft, bevor es irgendeine Gerichtsverhandlung gegeben hat....Die einzige Wahrheit ist, dass ich als ein Journalist der einen Kampf für Rechte, Freiheiten und Demokratie führt, mein Recht auf Leben und mein Recht auf Gesundheit will.

Jetzt - Mitte Oktober 2007 - spitzt sich die Lage weiter zu. Atalay soll erneut verlegt werden. Diesmal in das Gefängnis in Freiburg. Die dortige JVA ist nicht einmal ein Gefängniskrankenhaus, es gibt dort nur einen Anstaltsarzt. Ermöglicht wird dies Spiel mit dem Leben eines kranken Gefangenen auch deshalb, weil der Bundesgerichthof die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet hat. Schon zynisch ist die Begründung: „Dass der Beschuldigte - insbesondere in psychotherapeutischer Hinsicht - in Freiheit gegebenenfalls eine bessere Betreuung erfahren könnte, begründet für sich nicht die Unzulässigkeit der Haft.“

Die Aktivitäten für eine Haftunterbrechung und notwenige medizinische Versorgung müssen deshalb weitergehen.

Das §§ 129a/129b- Verfahren selbst wird erst 2008 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnen (auch gegen weitere Beschuldigte). Nach fast einem Jahr Haft ist nach nicht einmal eine Anklage erhoben.

(Text erschienen in der Roten Hilfe Zeitung 2007)

Erklärung der Bundesanwaltschaft zur Verhaftung von Mustafa Atalay

15.11.2006 - 44/2006

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der innerhalb der Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung

Die Bundesanwaltschaft hat heute (15. November 2006) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 9. November 2006

den 50 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Mustafa A.

durch Beamte des Bundeskriminalamtes in der Nähe von Uelzen festnehmen lassen.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, seit dem 30. August 2002 Mitglied der innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung in der Türkei zu sein und tateinheitlich hierzu gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 34 Abs. 4 AWG; § 52 Abs. 1 StGB).

Der terroristische Flügel innerhalb der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter seiner Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 bis heute hat die Gruppierung in der Türkei mehrere Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat.

Der Beschuldigte ist seit seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland als Gebietsverantwortlicher und Funktionär für die DHKP-C tätig. Er hat an der Vorbereitung eines illegalen Waffentransports in die Türkei mitgewirkt, der letztlich von den türkischen Behörden verhindert werden konnte. Darüber hinaus war er für Spendengeldsammlungen, die Beschaffung und Herstellung gefälschter Personalpapiere für Mitglieder der terroristischen Vereinigung sowie die Schulung von Aktivisten verantwortlich.

Der Beschuldigte ist heute dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Uelzen vorgeführt worden; dieser hat auf Antrag der Bundesanwaltschaft den Haftbefehl in Vollzug gesetzt.

Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.

Nähere Einzelheiten zum Sachverhalt und zur Verdachtslage können derzeit ohne Gefährdung weiterer Ermittlungen nicht mitgeteilt werden.

Mustafa Atlay wird wahrscheinlich verlegt

In der letzten Ausgabe der Roten Hilfe Zeitung wurde über die lebensbedrohliche Situation Mustafa Atlay berichtet. Er ist ein linker Journalist, wurde wegen seiner Gesinnung fast 20 Jahre im Gefängnis weggesperrt. Mustafa wurde während dieser Zeit unzählige Male gefoltert und leidet heute aufgrund dieser Folter an ernsthaften gesundheitlichen Problemen wie einer kaputten Wirbelsäule und posttraumatischen Störungen. Aufgrund seines Kampfes für Demokratie war er am 12. September 1980 während des Militärputsches der Nato in der Türkei verhaftet worden.
Am 15. November 2006 veranlasste die Bundesanwaltschaft die Festnahme von Mustafa Atalay während seiner Behandlung im Rehabilitationszentrum in Bad Bevensen. Festgenommen wurden insgesamt 5 weitere Männer. Vorgeworfen wird ihnen "Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung" (§ 129a und des § 129b). Die Verhaftungen basieren auf Aussagen eines Polizeispitzels, welcher sowohl im Auftrag des türkischen Geheimdienstes MIT als auch im Auftrag des Bundesnachrichtendienstes BND gearbeitet hat.
Mustafa Atalay, ein linker Journalist, wurde wegen seiner Gesinnung fast 20 Jahre im Gefängnis weggesperrt. Er wurde während dieser Zeit unzählige Male gefoltert und leidet heute aufgrund dieser Folter an ernsthaften gesundheitlichen Schäden wie einer kaputten Wirbelsäule und posttraumatischen Störungen.
In der Bundesrepublik Deutschland war Mustafa Atalay polizeilich gemeldet und war unter anderem wegen Aufenthaltsangelegenheiten den zuständigen Ämtern wohlbekannt. Er hatte einen festen Wohnsitz und aufgrund seines Gesundheitszustandes war er immer wieder in Behandlung.
Mustafa Atalay ist 50 Jahre alt, er befand sich wegen einer schwierigen Bypassoperation im Krankenhaus in Bad Bevensen. Etwa zwei Wochen nach seiner Operation, noch in der notwendigen Rehabilitations- und Behandlungszeit, wurde er von Beamten des Bundeskriminalamt verhaftet.
Nach seiner Verhaftung wurde Mustafa Atalay in eine Einzelzelle der JVA Hannover gesperrt und befindet sich auf der Sicherheitsstation in Isolationshaft, d.h 23 Stunden pro Tag allein in seiner Zelle. Er hat folglich keinen Kontakt zu anderen Gefangenen. Verständigen kann sich nur auf türkisch und in gebrochenen Englisch. Innerhalb von 8 Monaten konnte Mustafa nur 4 Besuche empfangen. Gegen 2 Menschen wurde ein Besuchsverbot verhängt.
Inzwischen verschärfte sich Mustafas Gesundheitszustand drastisch, zwei seiner dreier Bypässe verstopften und es bestand zusätzlich unter den Isolationshaftbedingungen Lebensgefahr. Einer seiner Rechtsanwälte, Jürgen Schneider, meinte: "Gerade bei Herzkrankheiten zählt jede Sekunde und entscheidet über Leben und Tod".
Selbst der zuständige Knastarzt beantragte Haftverschonung.
Erst am 12.Juli war die verantwortliche Behörde bereit, die Generalbundesanwaltschaft, dass Mustafa in das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg bei Stuttgart verlegt wird.
Wie war das möglich?
- Die Nachrichtensperre konnte immerhin durchbrochen werden. Die Knastkundgebung , die am 31.März für Mustafa vor der JVA Hannover stattfand, wurde von den Medien noch ignoriert, obwohl 2 PressefotografInnen Aufnahmen machten. Auch BesucherInnen dieses Gefängnis wurden am diesen Tage umgeleitet, so dass sie nichts von der Kundgebung mitbekamen.
Jetzt erschienen mehrere Artikel im Neuen Deutschland , Özgur Politika und in der jungen Welt. Zusätzlich berichteten auch verschiedene türkische und deutsche linke Medien.
- Mehrere Organisationen, linke wie humanistische, starten Initiaven für eine Haftverschonung oder Verlegung in ein Krankenhaus Mustafas. Die Generalbundesanwältin Monika Harms lehnte das aber kategorisch ab, auch nach Nachfrage von der Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke von der Linksfraktion.
- Mustafa Atalay wandte sich einen Brief in englischer Sprache u.a. an das Antifolterkomitee des Europarates, das niedersächische Justizministerium, Bundesjustizministerin Zypies und die Bundeskanzlerin:
" Werte Damen und Herren,

ich bin ein Gefangener in Hannover.
In der Türkei wurde ich Folterzentren (Polizeipräsidien) durch Polizisten und Soldaten gefoltert. Deswegen leide ich an gesundheitlichen Problemen.
Ich muss 5 Tabletten (für mein Herz, Cholesterin, Bluthochdruck) pro Tag zu mir nehmen. Vor 7 Monaten haben mir Ärzte in einem Krankenhaus Bypässe in meinem Herz gelegt. Nur 26 Tage nach dieser Operation wurde ich im Krankenhaus festgenommen. Ich kann nur 3 Minuten gehen. Während des Tages vergesse ich eine Menge. Ich habe Schmerzen in meinem Herz und am Körper.

Wo sind die Menschenrechte?
Ist das Gerechtigkeit?
Das ist undemokratisch!

Ich befinde mich in Isolationshaft im Hannover Gefängnis. Isolationshaft bedeutet Folter. Ich kann hier zu niemandem sprechen. Ich befinde mich ausschließlich in der Isolationszelle. In dieser Zelle gibt es kein Sonnenlicht und keine Luft.

Dies ist Folter!
Die Isolationsfolter muss enden!
Ich fordere Menschenrechte und Gerechtigkeit!
Beendet die Isolationshaft!
Ich fordere die Verlegung in ein Krankenhaus!

Ich lade Sie ein, mich hier zu besuchen und meine Isolationszelle zu sehen. Sehen sie selber, dass es ein Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt.

Ich fordere Gerechtigkeit!
Ist das Gerechtigkeit?
Sind das Menschenrechte?"
Auf Grund dieses Briefes erkundigten sich der zuständigen Arzt und der Psycholge der JVA Hannover im Auftrag von Merkel nach Mustafas Gesundheitszustandes. Am 12.Juli veranlaßte die Harmsbehörde endlich die Verlegung.
Ende März wunderte sich ein Redakteur der hannoveranischen Neuen Presse über die harte Haltung des deutschen Staates gegenüber Mustafa . Das ist natürlich eine politische Entscheidung, dass Mustafa isoliert wird wurde ihm entgegnet. Das Batt druckte nichts ab bekanntlich.
Gefangene, die wegen 129a und 129 b inhaftiert sind, unterliegen einen drakonischen Haftprogramm, wie bei Mustafa deutlich wurde.
Auch gegen BesucherInnen und RechtsanwältInnen gibt es spezielle Beschränkungen und Besuchsverbote, wie auch ich Mustafa nicht besuchen darf.
Weiterhin dienen diese Paragrafen neben Kriminalisierung und Abschreckung , auch zur Ausforschung und Erfassung linker Zusammenhänge, wie z.B anläßlich die Hausdurchsuchungen gegen Zusammenhänge der Anti-G8 Proteste im Mai und Juni deutlich wurde.
Das sind alles Gründe, hier noch mal die Abschaffung der Paragrafen 129,129a und 129b zu fordern.
Selbst eine so humanistische Forderung wie Aufhebung der Isolation von Mustafa bedarf vielfältiger politischer Anstrengungen , um sie diesen mächtigsten europäischen Natostaat abzuringen. Mustafas Bedingungen und aller zu ändern, die von den Folgen dieser Paragrafen betroffen sind, ist aber auch eine generelle politische Forderung.
Seine neue Adresse:
Mustafa Atalay
Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg
Schubartstr. 20
71679 Asperg

Wolfgang, Redakteur beim Gefangenen Info

Mein Besuchsverbot bei Mustafa Atalay

Mustafa ist am 15.11.2006 kurz nach einer Bypassoperation im Rehabilitationszentrum Bad Bevensen auf Betreiben der Bundesanwaltschaft verhaftet worden. In diesem Zusammenhang gab es über 60 Hausdurchsuchungen auch insgesamt noch 6 Festnahmen wegen § 129b StGB (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung).

Mustafa, ein linker anatolischer Journalist, war in der Türkei 20 Jahre weggesperrt. Er wurde während dieser Zeit mehrere Male gefoltert und leidet heute noch an ernsthaften gesundheitlichen Problemen wie einer kaputten Wirbelsäule und postraumatischen Belastungsstörungen.

In der JVA Hannover ist er einzelisoliert und es wurden von den Sicherheitsorganen innerhalb von 7 Monate nur 4 Besuche genehmigt, davon die letzten beiden nur für 30 Minuten. Die Besuche finden mit Trennscheibe und unter optischer Überwachung durch Beamte von LKA (Landeskriminalamt) und der Anstalt statt.

Vor kurzem erfuhr ich durch meinen Rechtsanwalt, dass der Ermittlungsrichter beim BGH (Bundesgerichtshof), Dr.Appl, gegen mich Besuchsverbot verfügt hat. Das übrigens schon das zweite Besuchsverbot.

Als Grund für das Besuchsverbot gegen mich wird laut BKA (Bundeskriminalamt) angegeben, sei meine Tätigkeit für Tayad und ich würde daher den Besuch bei Mustafa " zur verdeckten Nachrichtenübermittlung nutzen könnte" (BGH vom 30.5.07), was natürlich unter diesen überwachten Bedingungen absurd ist. Ziel dieser Behörden ist es vielmehr, erstens BesucherInnen abschrecken und zu kriminalisieren und zweitens Mustafas Isolation weiterhin zu verschärfen.

Tayad ist ein eingetragener bürgerlicher Verein hier in Deutschland, der sich vor allem gegen die Isolationsgefängnisse in der Türkei, aber auch gegen andere überall auf der Welt, arbeitet. Ich habe Vorstandsfunktionen übernommen, um zum einen hier lebende türkischstämmige Menschen vor Kriminalisierung durch die hiesigen Behörden zu schützen, die einsetzte, wenn sie sich für Tayad hier engagierten und zum anderen ist das Ausdruck meiner internationalen Solidärität, mich gegen Repression hier und anderswo einzusetzen.

Schon vor 24 Jahren war ich schon einmal von Besuchsverbot betroffen, als ich u.a. den Gefangenen aus der Raf, Christian Klar besuchte. Christian war ebenso wie andere Gefangene aus der RAF und des anti-imperialistischen Widerstand von verschärfter Isolationshaft betroffen. Christian ist seit bald 25 Jahre inhaftiert und muss ebenso wie die anderen beiden Gefangenen aus der Raf, Eva Haule und Birgit Hogefeld bedingungslos frei kommen!

Damals wie heute sind dieselben Behörden wie GBA, BKA und Justizministerien von Bund und Ländern für die Isolation verantwortlich. Aufgabe aller Linken sollte es sein, den Verantwortlichen der Repression samt ihrer gesetzlichen Grundlagen wie den § 129a und §129b politisch den Boden zu entziehen!

Wolfgang