06.04.2008

Weg mit § 129 a und b!



Flugblatt das während der Spontandemo gegen den §129b-Prozess in Stuttgart verteilt wurde;

Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Weg mit den Paragraphen 129a & 129b!

Am 17. März 2008 begann die Verhandlung des § 129b-Prozesses in Stuttgart-Stammheim gegen fünf Revolutionäre. Ihnen wird die Mitgliedschaft in der kommunistischen türkisch/kurdischen Organisation DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) und somit die „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach § 129b, vorgeworfen.
Die DHKP-C wurde 1998 in der BRD verboten und nach dem 11. September in die sogenannten „Schwarzen Listen“der EU und der USA aufgenommen. Der 11. September wurde in der BRD benutzt, um im April 2002 den § 129b-Paragraphen zu verabschieden und somit u.a. gegen aktive kommunistische Organisationen noch vehementer vorgehen zu können.
Im Zusammenhang mit der Verfolgung der DHKP-C fanden im November 2006 bundesweit mehrere Razzien statt, bei denen 59 Wohnungen und Vereinsräume durchsucht und teilweise verwüstet wurden. Außerdem wurden im Zeitraum vom 15. bis zum 28. November Mustafa Atalay, Rechtsanwalt Ahmet Düzgün Yüksel, Devrim Güler und Hasan Subasi während der Razzien verhaftet. Am 8. April 2007 wurde Ilhan Demirtas verhaftet.
Die Inhaftierten sind mit erschwerten Haftbedingungen konfrontiert, sie befinden sich in Einzelhaft und ankommende wie auch abgehende Briefe benötigen über einen Monat Zeit um zu den Adressaten zu gelangen. Auch ist die Situation von Mustafa Atalay sehr ernst, es besteht bei ihm eine Herzinfarktgefahr, die durch die Haftbedingungen noch verstärkt wurde.

Bereits beim ersten Prozesstag war sofort ersichtlich, auf welcher Seite die Justiz steht: die Anwälte durften nicht direkt bei ihren Mandanten sitzen und diesbezügliche Anträge der Verteidiger wurden umgehend abgelehnt. Ebenso verfügten die Anwälte nicht über alle Dokumente, die den deutschen Ermittlungsbehörden von der Türkei übergeben wurden - bzw. besitzen sie von neun Aktenordnern nur zwei auf deutsch, den Rest auf türkisch. Die Begründung der Anwaltschaft, die Anwälte könnten sich das Material von ihren Mandanten übersetzen lassen, kann nur bestätigen, wie absurd das gesamte Verfahren ist.

Mit dem Paragraph 129b werden die Organisationsstrafnormen § 129 (Kriminelle Vereinigung) und § 129a StGB (Terroristische Vereinigung) auf Gruppierungen im Ausland ausgedehnt. Anders als bisher können damit mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen „terroristischen“ Organisation hierzulande auch dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn die Vereinigung nur im Ausland agiert und wenn die Beschuldigten selbst keine strafbaren Handlungen in der Bundesrepublik begangen haben.
Auf diese Weise können internationale Kontakte und politische Debatten mit ausländischen Vereinigungen, leicht zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Jedes autoritäre Regime kann künftig die Bundesregierung bedrängen, eine ihm lästige Oppositionsgruppe auf die schwarze Liste zu setzen und ihre mutmaßlichen Mitglieder und Unterstützer auch in der Bundesrepublik zu verfolgen. Da mit § 129b - genauso wie mit den Organisationsnormen 129 und 129a - Sonderermittlungsbefugnisse von Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdiensten aktiviert werden können, wird sich die neue Strafnorm ebenfalls zu einem Ausforschungsparagraphen entwickeln. Schon das bisherige „Anti- Terror“-Sonderrechtssystem hat zu großflächiger Ausforschung politischer Gruppen, Szenen und ganzer Bewegungen geführt.

Menschen, die gegen Folterung, Menschenrechtsverletzungen, Faschismus, Imperialismus und Kapitalismus kämpfen und für eine Welt ohne Unterdrückung und Ausbeutung einstehen, werden kriminalisiert. Sie werden zu Terroristen deklariert, statt die wahren Probleme und ihre Ursachen anzugehen.

Wir lassen uns unser Recht auf Widerstand nicht nehmen und werden uns nicht einschüchtern lassen!
Weg mit § 129a und § 129b, allen Anti-
Terror-Gesetzen und Schwarzen Listen!
Solidarität mit den politischen Gefangen
weltweit!
Freiheit für Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Devrim Güler, Hasan Subasi und Ilhan Demirtas!

Kommt alle zu den nächsten Prozessterminen:
Beginn jeweils um 9:00 Uhr im
Stammheimer Gerichtsgebäude:
26. März, 31. März, 02. April, 07. April, 09. April, 14. April, 21. April, 28. April, 30. April, 05. Mai, 07. Mai, 19. Mai, 26. Mai, 28. Mai.

Infos zu den politischen Gefangenen,
staatlicher Repression etc. im
Internet unter:
http://www.rote-hilfe.de
http://www.political-prisoners.net